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Berechtigungsnachweis zum Befahren der Fußgängerzone zu einem Stellplatz / einer Garage

Ist ein Stellplatz bzw. eine Garage baurechtlich genehmigt und der Eigentümer / Mieter möchte zu diesem Stellplatz / dieser Garage außerhalb der Andienungszeiten in die Fußgänger einfahren, benötigt er einen Berechtigungsnachweis.

Antragstellung:
persönlich

benötigte Unterlagen:
Eigentumsnachweis, Personalausweis oder Mietvertrag

Gebühr: 28 Euro

Zuständige Dienststellen