Berechtigungsnachweis zum Befahren der Fußgängerzone zu einem Stellplatz / einer Garage
Ist ein Stellplatz bzw. eine Garage baurechtlich genehmigt und der Eigentümer / Mieter möchte zu diesem Stellplatz / dieser Garage außerhalb der Andienungszeiten in die Fußgänger einfahren, benötigt er einen Berechtigungsnachweis.
Antragstellung:
persönlich
benötigte Unterlagen:
Eigentumsnachweis, Personalausweis oder Mietvertrag
Gebühr: 28 Euro
Zuständige Dienststellen
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