Bericht der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 11. März 2009

$(list:ol:$1(text:b:Information über den Stand der Planung am Bärenplatz)1$ $1(text:b:A. Sachverhalt)1$ Im Jahr 1999 wurde ein erster Antrag für das Entwicklungsprogramm "Ländlicher Raum" Ebnat gestellt, aber eine Aufnahme erfolgte zunächst nicht. Am 24.09.2008 wurde der Ortschaftsrat Ebnat über das Ergebnis der "Zukunfts- und Entwicklungskonzeption Ebnat im Rahmen des Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum (ELR)" informiert. Da Ebnat im Jahr zuvor mit großen Teilbereichen des Ortskernes in dieses Förderprogramm aufgenommen worden war, wurde diese Untersuchung zur Klärung des örtlichen Entwicklungspotentials erforderlich. Dieser Ortsentwicklungsplan stellt eine vorbereitende Planung für die künftige Entwicklung Ebnats dar. Entsprechend der Förderrichtlinien für das ELR-Programm werden die Bereiche Arbeiten (Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen), Grundversorgung (privat-gewerbliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität), Gemeinschaftseinrichtungen (Stärkung des Gemeinschaftslebens) und Wohnen (Schaffung von neuem Wohnraum durch Umnutzung bzw. Neubau in Baulücken) gefördert. Daher ist neben der Aktivierung innerörtlicher Baulücken die Schaffung einer Ortsmitte für den Stadtbezirk Aalen-Ebnat ein wesentlicher Programmbestandteil. Die geplante Umgestaltung Bärenplatz in Ebnat ist Teil des ELR-Programmes. $1(text:b:Bestehende Situation:)1$ In Ebnat fehlt aktuell ein öffentlicher Raum, ein Dorfplatz, der durch seine Lage, Gestaltung und Funktionalität dem Dorf und seiner Bewohnerschaft als lebendiger öffentlicher Raum im Dorfkern zur Verfügung steht. Durch seine Lage und seine umgebenden Nutzungen könnte diese Funktion der Bereich um den Bärenplatz erfüllen. Der Bärenplatz wird aktuell jedoch durch den fließenden und ruhenden Verkehr, eine kleine öffentliche Grünfläche mit einem alten Lindenbaum und zahlreiche Straßeneinmündungen geprägt. Der Verkehr dominiert die bisherige Situation, was durch die bestehende Straßenbeleuchtung noch verstärkt wird. Durch verschiedene Oberflächenmaterialien, durch unterschiedliche Höhen und unklare Nutzungen ist die Örtlichkeit stark zergliedert, so dass kein einheitlicher Raumeindruck entsteht. Die Aufenthaltsqualität lässt einige Wünsche offen. Von den grundsätzlichen Rahmenbedingungen bringt der Bärenplatz viele Potentiale mit, die nach einer Umgestaltung eine gut funktionierende Ortsmitte versprechen. Das historische Gasthaus Bären hat aktuell eine neue Betreiberfamilie gefunden. Nach Renovationsarbeiten fand im Dezember die Neueröffnung statt. Eine Außenbewirtschaftung könnte den zukünftigen Dorfplatz beleben und wird von der Wirtsfamilie gewünscht. Zahlreiche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind im Planbereich vorhanden. Für eine grundsätzliche Belebung des Platzes sorgen auch die vielen Wegebeziehungen von den örtlichen Wohngebieten zu den o.g. Einrichtungen oder Bushaltestellen. $1(text:b:Abgrenzung der Lage:)1$ Die Neugestaltung soll die öffentlichen Flächen im Umfeld der Gaststätte Bären (zwischen Ebnater Hauptstraße 52 und 48) incl. der angrenzenden Bereiche zwischen Ebnater Hauptstraße Nr. 38 bis 56 sowie Münzstraße Nr. 2 – 16 umfassen. Grundstücksbereiche einiger Angrenzer, sowie das städtische Grundstück (Flurstück 24) an der Seestraße soll mit in die Planung einbezogen werden. Die Realisierung könnte in 4 Bauabschnitte erfolgen, wobei der Bereich am Bärenplatz als Initialzündung für eine positive Entwicklung Ebnats im Rahmen des ELR dienen könnte. Der Auftrag zur Überplanung wurde Ende letzten Jahres an Prof. Dr. Aminde Berlin/Stuttgart vergeben. $1(text:b:Planungsstand:)1$ In den letzten Wochen hat sich Herr Prof. Dr. Aminde intensiv mit der Situation im Bereich um den Gasthof Bären befasst. Insbesondere der Ortschaftsrat und die Anwohner sollen nun in die Planung mit einbezogen werden. Planungsziele: $1(list:ul:Die Ortsmitte muss in Ihrer Zentralität gesteigert werden.~Die Ortsmitte soll eine „neue Aufenthaltsqualität“ erhalten und für Anwohner wie Besucher attraktiv sein.~Die Ortsmitte soll gelegentlich „Festmitte“ sein.)1$ Ziel ist es, einen „ländlichen Vorort einer Kreisstadt passend zu gestalten“. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum muss die Planung eine strukturelle Verbesserung der Situation bewirken. $1(text:b:Freiraumgestaltung und Nutzung:)1$ Der zukünftige öffentliche Bereich am Bärenplatz soll in erster Linie die Flächen südlich und westlich des Bären, sowie östlich der Läden umfassen. Auf dem eigentlichen Bärenplatz soll ein Platz um die Linde entstehen, der verschiedene Nutzungen (Sitzgelegenheit, Markt, Feste) zulässt. - Ein Streifen von etwa 5m westlich der Gaststätte könnte der Außenbewirtung dienen und gleichzeitig den Bärenplatz beleben. Der Freibereich vor dem Bären-Ostgiebel könnte dem privaten Parken dienen. Der südliche Platzbereich zwischen Münzstraße und Ebnater Hauptstraße könnte weiterhin –zumindest auf den zweiten Blick- befahrbar sein. Bei der westlichen Straßenseite (vor den Läden) könnte längs der Hauptstraße geparkt werden; zwischen zwei Bäumen könnte ein Buswartehäuschen platziert werden. Die westliche Busbucht bliebe im wesentlichen erhalten, während die östliche Busbucht vor dem Gasthaus Bären entfallen soll, hier sollen die Busse hintereinander auf der Straße halten. Bei einer Straßenbreite von 6,50 Metern kann der Durchgangsverkehr trotzdem langsam weiterfahren. $1(text:b:Parkbedarf:)1$ Prof. Aminde hat die bisherige Parksituation analysiert. Einen Parkierungsbedarf haben demnach die angrenzenden Einrichtungen des täglichen Bedarfs v.a. zu den üblichen Ladenöffnungszeiten, der Bären dagegen meist am Abend und am Samstag Nachmittag und Sonntags. Ein öffentlicher und privater Parkraum ist auch in Zukunft im Planbereich wichtig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Angedacht sind 50 Parkplätze im Ortszentrum. $1(text:b:Straßenbreite und Details:)1$ Die Straßenbreite der Hauptstraße soll zur Verkehrsberuhigung von 7m auf 6,5m reduziert werden; diese Maßreduzierung ermöglicht auch zusätzliche Parkierungen. Bis zum Asphaltbelag würde ein Streifen aus Pflastersteinen (50cm breit) entstehen, was eine Asphaltfläche von 5,5m und eine Straßenbreite von 6,5m ergäbe. Die Münzstraße würde 4,5m breit. Die Pflastersteine könnten ein Maß von 15/30cm aufweisen. Im Fußgänger- und Platzbereich könnten diese farblich gemischt verlegt werden (hellgrau/granitgelb). Die Parkplätze könnten durch einen monochromen dunklen Grauton gekennzeichnet werden. Im weiteren Planungsverlauf wird eine Bemusterung erforderlich sein. $1(text:b:B. Finanzielle Auswirkungen)1$ Nach einer ersten Schätzung liegen die Kosten im 1.BA brutto inkl. NK bei ca. 480.000€. Der 1. Bauabschnitt hat zeitlich gegenüber den Abschnitten 2-4 deutliche Priorität. Für die Bauabschnitte 2-4 wurden bisher noch keine Kosten berechnet. Die Neugestaltung der Ebnater Ortsmitte könnte aufgrund der aufgestockten Mittel für das Landeskonjunkturprogramm bereits 2010 im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum realisiert werden (Fördersumme wurde auf 50% erhöht). Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat befürwortete das vorgestellte Konzept. Wert wird auf einen Konsens mit den Anwohnern der Ortsmitte gelegt. Angeregt wurde eine Querungshilfe für Fußgänger bzw. eine 30er Zone, eine Gestaltung der Fläche vor den dem Gasthaus Bären gegenüberliegenden Geschäften, die eine Außenbewirtschaftung zulässt sowie die Aufstellung eines Brunnens in der Ortsmitte. Eine Spielfläche für Kinder an der Seestraße sollte weiter in Richtung Süden verlegt werden, damit auch dort entlang der Straße noch weitere Parkflächen entstehen können. Des weiteren soll ein geeignetes Beleuchtungskonzept für die Ortsmitte entwickelt werden. ~$1(text:b:Baubeschluss für die Herstellung eines Gehwegs entlang der Elchinger Straße (Los 1) sowie die Belagssanierung eines Teilstücks der Württemberger Straße (Los 2))1$ $1(text:b:$2(text:i:Los 1 Gehweg Elchinger Straße)2$)1$ Das geplante Bauvorhaben liegt südöstlich des Ortskerns von Aalen-Ebnat und dient der fußläufigen Erschließung des Gewerbegebiets Niesitzer Straße. Des Weiteren wird die Elchinger Straße von Spaziergängern und Wanderern gerne angenommen. Entsprechend den Bebauungsplänen wird auf der Südseite der Elchinger Straße ein Gehweg angebaut. Damit eine durchgängige Fußwegeverbindung zum Ortsmittelpunkt und den westlichen Wohngebieten möglich ist, muss als Lückenschluss ein kurzes Teilstück entlang der Ebnater Hauptstraße ausgebaut werden. Der Gehweg erhält durchgehend eine Breite von 1,80 m. Bei der Haushaltsplanberatung im Ortschaftsrat am 03.12.2008 wurde der Gehweg auf der Nordseite der Elchinger Straße angesprochen. Die Gehweglage war bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans thematisiert und entschieden worden. Wollte der Ortschaftsrat davon abweichen, dann wäre dies nur über eine Bebauungsplanänderung möglich. Sollte nur das Bankett bis Geb. 5 befestigt werden, dann wäre dies im Unterhalt zu erledigen. Kosten: 36.000 € $1(text:b:$2(text:i:Los 2 Belag Württemberger Straße)2$)1$ Im Bereich der Kreuzung mit dem Herbstgartenweg und der Einmündung der Ochsenberger Straße ist angedacht, die Württemberger Straße mit dem endgültigen Fahrbahnbelag herzustellen. Die Baumaßnahme sieht Höhenkorrekturen des vorhandenen Randsteinsatzes sowie Anpassungen der Grundstückszufahrten vor. Kosten: 32.000 € Die Baumaßnahme soll am 1. April 2009 im Stadtinfo ausgeschrieben werden. Baubeginn: 13.07.2009, Bauende: 07.08.2009 Der Ortschaftsrat sprach sich bei einer Enthaltung einstimmig für beide Baumaßnahmen aus. ~$1(text:b:Bebauungsplan „Südlich der Weiherstraße“, Plan Nr. 31-01 im Planbereich Nr. 31-01 in Aalen-Niesitz sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 31-01 — Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB)1$ In Niesitz sind aktuell innerhalb der Ortslage keine freien bebaubaren Flächen vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist die 0,75 ha große Fläche des geplanten Bebauungsplanverfahrens am südlichen Ortsrand von Niesitz für den örtlichen Eigenbedarf als geplante gemischte Baufläche dargestellt. 2004 wurde eine erste Baugenehmigung erteilt und zugleich in Form einer Baulast die Erfordernis eines qualifizierten Bebauungsplanes für eine weitere Bebauung festgeschrieben. Nachdem ein weiterer Bauinteressent noch in 2009 ein Wohnhaus erstellen möchte, soll mit einem Bebauungsplan Baurecht im Plangebiet geschaffen werden, damit weitere Wohnhäuser entstehen können. Niesitz wird als „Dorfgebiet“ im wesentlichen von Wohnhäusern und den Wirtschaftsstellen einiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geprägt. Unter Beachtung der umgebenden Bebauung wurde ein städtebauliches Konzept für die künftige Bebauung erarbeitet. Hierbei wurde auf eine harmonische Einbindung in die Landschaft und Arrondierung des südlichen Ortsrandes von Niesitz geachtet. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die nördlich liegende 5,50 m breite Wohn- straße, die im Westen an die Weiherstrasse und im Osten an die Ortsmitte angebunden ist. Aus der, an der nördlichen Gebietsgrenze liegenden Erschließungsstraße ist ein nach Süden führendes 4,00 m breites Wegerecht vorgesehen, welches als Wirtschaftsweg dient und somit die Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Wiesenfläche sichert. Der Entwurf sieht für das Plangebiet eine Aufteilung von 5 Baugrundstücken vor, auf denen eine Bebauung von 4 Einzel- und Doppelhäusern ermöglicht werden soll. Die Art der baulichen Nutzung soll als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO festgesetzt werden. Im östlichen Planbereich ist ein Grundstück ausgewiesen auf dem ein ortsansässiger Eigentümer beabsichtigt eine Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke wie ein Geräteschuppen bzw. Pferdehaltung mit Koppelfläche zu errichten. Es ist eine zweigeschossige Bauweise mit Firsthöhenbeschränkung sowie die Festsetzung der Hauptfirstrichtungen vorgesehen. Die Anzahl der möglichen Wohneinheiten soll auf 5-6 begrenzt werden. Südlich der künftigen Gebäude muss als Ausgleichsmaßnahme zum Ortsrand hin ein Grüngürtel auf dem privaten Gelände entstehen, geplant ist eine 15 Meter breite Streuobstwiese. Das überplante Grundstück befindet sich im Privatbesitz. Die Kosten des Planungsverfahrens werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags vom privaten Grundstückseigentümer getragen, ebenso die Kosten der Erschließung. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans. ~$1(text:b:Information über die Absage des sportlichen Übungsbetriebs an Freitagen in der Jurahalle Aalen-Ebnat)1$ Der Ortschaftsrat wurde darüber informiert, an welchen Tagen und aus welchen Anlässen in den Jahren 2007 – 2009 der Freitags-Übungsbetrieb in der Jurahalle abgesagt wurde. Grundsätzlich sollte der Aufbau für Veranstaltungen, die erst am Samstagabend in der Jurahalle beginnen, am Samstagvormittag stattfinden, bei unvermeidlichem Freitagsaufbau sollte dieser nur im vorderen Bühnenbereich erfolgen, damit im anderen Hallenteil Übungsbetrieb stattfinden kann, Ausweichmöglichkeiten sollten ebenso genutzt werden. ~$1(text:b:Bekanntgaben und Anfragen)1$ Am 5. Juli 2009 findet von 10- 18 Uhr der Dekanatsministrantentag 2009 in Ebnat statt, bei dem u.a. ein Jugendfußballturnier auf dem Sportplatz und dem Kleinspielfeld stattfindet. )$
© Stadt Aalen, 24.03.2009