Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 01.Februar 2012

$(text:b:1. Aufstellungsbeschluss sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik))$ Die Energiewende in Deutschland soll vorangebracht und die energetische Nutzung von Kernkraft beendet werden. In Baden-Württemberg hat zwar die Nutzung der Wasserkraft bisher die größte Bedeutung bei der Nutzung erneuerbarer Energien, doch sind die Ausbaupotentiale der Wasserkraft weitgehend ausgeschöpft. Auch die Stromerzeugung aus heimischer Biomasse stößt in naher Zukunft absehbar an Grenzen. Demgegenüber bestehen bei der Photovoltaik und bei der Nutzung der Windenergie noch erhebliche Ausbaupotentiale. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage werden regionalbedeutsame Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg in den Regionalplänen dargestellt. Außerhalb der in der Raumnutzungskarte dargestellten Vorranggebieten sind die Errichtung und der Betrieb von regionalbedeutsamen Windenergieanlagen ausgeschlossen. Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte die Nutzung von Windenergie stärker fördern und hat die Absicht, eine zeitnahe Änderung des Landesplanungsgesetzes zu beschließen, so dass die neuen Regelungen zur Windkraft bereits Anfang September 2012 in Kraft treten sollen. Es ist geplant, den Teilbereich Windenergie in den Regionalplänen gesetzlich insoweit aufzuheben, dass Vorrangflächen für Windkraftanlagen in den Regionalplänen keine Ausschlusswirkung für Windkraft außerhalb dieser Vorrangflächen bewirken. Somit ist die Errichtung auch von raumbedeutsamen Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben überall im Außenbereich möglich, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine Erschließung gesichert werden kann. Die Kommunen haben jedoch gemäß BauGB die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen (FNP) Sonderbauflächen für Windkraft darzustellen. Außerhalb dieser Sonderbauflächen ist der Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen. Es ist deshalb vorgesehen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien mit zwei Elementen (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Freiflächenphotovoltaik) aufzustellen und das Verfahren zügig durchzuführen, um zeitnah Rechtssicherheit im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen zu schaffen. Falls keine Konzentrationsflächen im FNP dargestellt würden, würde die Genehmigung alleine über ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (mit Umweltverträglichkeits-prüfung) erfolgen. Genehmigungsbehörde bei Bauanträgen für raumbedeutsame Windkraft-anlagen ist das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde. Die im Windenergieerlass für die Flächenauswahl im FNP-Verfahren genannten Kriterien gelten dabei ebenfalls. Zusätzlich muss der Antragsteller weitere Untersuchungen durchführen (Artenschutz, Sichtbarkeit, Lärmgutachten etc.). Die genannten energetischen Ziele brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Nur bei einem Flächennutzungsplanverfahren ist –im Gegensatz zu einem rein immissionsschutzrecht-lichen Verfahren- eine Bürgerbeteiligung in mehreren Schritten vorgesehen. Ziel des Teilflächennutzungsplans „Erneuerbare Energien Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik“ ist die positive Ausweisung und Steuerung von Sondergebieten für die Nutzung von Windkraft und Freiflächenphotovoltaik im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen. Folgende Verfahrensschritte stehen an: $(list:ul:Die Aufstellungsbeschlüsse sind nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. ~Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. ~Die Bürger sind gem. § 3 Abs 1 BauGB möglichst frühzeitig öffentlich zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Beteiligung der Bürger erfolgt zu einem noch zu bestimmenden und bekannt zu gebenden Zeitpunkt und Ort. ~Im Flächennutzungsplanverfahren wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB). ~Gemäß Entwurf des Windenergieerlasses Baden-Württemberg muss der Planung „ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebotes gerecht wird und der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum schafft“. ~In mehreren Verfahrensschritten unter Beteiligung der Bürger, der Gremien und der Träger öffentlicher Belange sollen zeitnah geeignete Vorrangflächen für Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen in einem sachlichen Teilflächennutzungsplan ausgewiesen werden.)$ Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: $(list:ol:Ein sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik) soll für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen gemäß § 5 Abs. 2b BauGB aufgestellt werden. ~Dem Abgrenzungsplan vom 18.01.2012 wird zugestimmt.)$ $(text:b:2. Stellungnahme der Stadt Aalen zum Stand der Planungen des Regionalverbands Ostwürttemberg, Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans 2010)$ Der Ausbau der Windenergienutzung hat durch den endgültigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen. Das gilt für Deutschland insgesamt, aber auch für Baden-Württemberg. Da die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen für das Ausbauziel von mindestens 10% Strom aus Windenergie bis 2020 in Baden-Württemberg nicht ausreichen, müssen neue Standorte eröffnet werden. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 380 Windkraftanlagen, davon 47 in Ostwürttemberg. Bis 2020 sollen im Land 1.200 neue Windkraftanlagen entstehen. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2011 die derzeitigen Planungen für die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung verabschiedet. Mit diesem Planungsstand sind so genannte Suchräume als potentielle Standorte für Windenergieanlagen erarbeitet worden, die vor dem Hintergrund der bestmöglichen Windhöffigkeit und geringstmöglichen Konfliktsituation eine substanzielle Nutzung der Windenergie ermöglichen. Mit dem Schreiben des Regionalverbands vom 07.12.2011 wurde eine Darstellung des Stands der derzeitigen Planungen, mit den auf der Grundlage des Windatlas und der festgelegten Konfliktkriterien gefundenen Suchräumen zur Verfügung gestellt (Anlagen B/C). Über diese Suchräume möchte der Regionalverband in einen Dialog mit den Gemeinden eintreten. Dazu wird die aktuelle informelle Beteiligungsrunde durchgeführt. Die Gemeinden im Bereich der Region Ostwürttemberg wurden aufgefordert bis 17.02.2012 beim Regionalverband eine Stellungnahme zu den dargestellten Suchräumen abzugeben. Planungsziel: Um das Ausbauziel im Hinblick auf die Errichtung von Windkraftanlagen zu erreichen, sind die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen deutlich zu erweitern. In Abstimmung mit der Stadt Aalen sollen deshalb im Regionalplan auf Grundlage der dargestellten Suchräume Vorrangflächen für raumbedeutsame Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Darüber hinaus können ggfs zusätzliche Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Um den Stadtbezirk Ebnat herum gibt es insgesamt 4 Suchräume. Ein Suchraum östlich von Ebnat (ca. 56 ha, 3 Teilbereiche)beginnt ca. 750 Meter nördlich bzw. östlich von Ebnater Misch- bzw. Wohngebieten, der Suchraum ist u.a. wegen des Gartenhausgebietes als teilweise problematisch zu bewerten. Ein Suchraum südöstlich von Unterkochen und auf Unterkochener Gemarkung (ca. 92 ha) beginnt ca. 750 m westlich von Ebnat, es handelt sich aber um ein EU-Vogelschutzgebiet. Ein ca. 750 m südwestlich von Ebnat beginnender Suchraum ( ca. 377 ha) stellt ebenfalls ein EU-Vogelschutzgebiet dar, außerdem handelt es sich um den Standort der Kapelle Maria Eich. Gründe für die Ablehnung dieser Suchräume seitens des Ortschaftsrates sind die hohen Konfliktpotentiale mit den Schutzgütern Mensch, Natur- und Vogelschutz, Erholungsfunktion, Landschaft, Gartenhausgebiet und der Waldkapelle Maria Eich. Außerdem soll keine Verspargelung der Landschaft erfolgen, es müsse zumindest eine freie Blickrichtung bewahrt werden. Der Suchraum (ca. 277 ha) südlich von Ebnat, zwischen ca. 2000m und knapp 5000 m von Ebnat entfernt, beginnt ca. 800 m südwestlich von Niesitz und kommt nach Meinung des Ortschaftsrates als einziger weiterzuverfolgender Suchraum teilweise in Betracht, und zwar im südlichen Bereich zwischen Ochsenberg und Nietheim. Nachdem Windkraftanlagen immer höher werden – 140 m bis 160 m Nabenhöhe – sollte nach Meinung des Ortschaftsrates der Abstand zur Wohnbebauung vergrößert werden. Vorgeschrieben sind ca. 750 Meter, der Ortschaftsrat hält einen doppelt so großen Abstand für angebracht. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: $(list:ol:Der Suchraum östlich von Ebnat (RV 5), Gemarkung Ebnat, der Suchraum südöstlich von Unterkochen (RV 6), Gemarkung Unterkochen, und der Suchraum südwestlich von Ebnat (RV 7), Gemarkung Ebnat, werden als zu konfliktträchtig gesehen und als Suchräume nicht weiterempfohlen. ~Die südliche Hälfte des Suchraums südlich von Ebnat (RV 8), Gemarkung Ebnat, kann südlich des Anfangsbuchstabens H des in der Karte eingetragenen Schriftzuges Hahnengarten als Suchraum weiterverfolgt werden.)$ Mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung empfahl der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat dem Gemeinderat den Beschluss, dass der Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung mindestens 1.500 Meter betragen muss, begründet durch die Ebnater Topographie. $(text:b:3. Bekanntgaben und Anfragen )$ Ortschaftsrätin Silke Kastner wird künftig auf eigenen Wunsch nicht mehr als Jugendbeauftragte des Stadtbezirks Ebnat tätig sein. Für das Seniorenheim an der Ebnater Hauptstraße sind insgesamt 11 Stellplätze, mehr als doppelt so viel wie baurechtlich gefordert, ausgewiesen. Es wurde angeregt, auf dem örtlichen Friedhof im Bereich der Urnengräber Abfalltonnen aufzustellen. Die Ortschaftsverwaltung Ebnat wird sich bei der Auswahl des nächsten Weihnachtsbaumes beteiligen, damit künftig wieder ein ansehnlicher Weihnachtsbaum in Ebnat steht. Am 16. April 2012 beginnen die Baumaßnahmen zur Umgestaltung des Dorfplatzes Ebnat. Problematisch wird seitens der Stadt die Aufstellung des geplanten Brunnens gesehen. Sowohl die Aufstellungs-, als auch die jährlichen Unterhaltungskosten seien zu hoch. Die Angelegenheit wird derzeit überprüft.
© Stadt Aalen, 08.02.2012