Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 06. März 2013

$(text:b:1. Bürgerfragestunde)$ $(list:ul:Es wurde darauf hingewiesen, dass erneut ein Fuchs sein Unwesen auf dem Ebnater Friedhof treibt. Die Angelegenheit wird mit dem Friedhofsamt besprochen werden.~ Der Ortschaftsrat wird sich aufgrund des Vorbringens eines Bürgers mit der Qualität des ÖPNV befassen und den dafür zuständigen Landkreis kontaktieren.~ Kritisiert wurden Bürger, die ihre Fahrzeuge bei großem Schneeaufkommen behindernd so in Straßen abstellen, dass der Schneepflug diese nicht befahren kann.)$ $(text:b:2. Baubeschluss Endausbau BG Krautgarten/Birkenmahd, 1. BA in Aalen-Ebnat)$ Die Erschließung des Baugebiets „Krautgarten/Birkenmahd“ erfolgte in den Jahren 2007 und 2008. Dabei wurden die technische Infrastruktur und die Straßen mit Randeinfassungen aber ohne Feinbelag hergestellt. Ausnahme war der Hohenberger Weg, dieser wurde endgültig hergestellt. Der Grund dafür war, dass hier alle Bauparzellen in Privateigentum sind. In Vorgesprächen mit den Eigentümern konnte die Lage der Hausanschlüsse verbindlich festgelegt werden. Der Gehweg zum Siegenweiler Weg sowie die Fahrbahndecken in den restlichen Straßen sollen nun endgültig ausgebaut werden. Als weiterer Punkt wurde das Thema Breitbandausbau geprüft. Nachdem im Stadtteil Ebnat ein Hauptverteiler der Deutschen Telekom besteht, ist die Grundversorgung gut und gesichert. Mit Einführung einer neuen Technik (VDSL Vectoring) bei der Deutschen Telekom ist ein Ausbau der bestehenden Schaltverteiler möglich. In Zukunft können somit Bandbreiten bis zu 50 Mbit/s und mehr erreicht werden. Aufgrund dieser positiven Entwicklung hat man entschieden, keine nachträgliche Leerrohrverlegung vorzunehmen. Folgende Arbeiten sind geplant: Aufbringen des Asphaltfeinbelags Siegenweiler-, Teich- und Verbindungsweg sowie Ausbau des Gehwegs im Siegenweiler Weg (Kostenanschlag insgesamt 52.000 €), Herstellung der Verkehrsgrünflächen im Herbst 2013 (Kostenanschlag 2.500 €) als separate Ausschreibung durch das Grünflächen- und Umweltamt. (5.500 € sind für die Planung und Bauleitung einschl. Unvorhergesehenes angesetzt). Die Baumaßnahme soll am 20.03.2013 im Stadtinfo ausgeschrieben werden. Der Baubeginn ist nicht festgelegt, das Bauende ist auf 28. Juni 2013 terminiert, die Bauleitung übernimmt das Tiefbauamt. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, der endgültigen Herstellung der Verkehrsanlagen mit Verkehrsgrün im Baugebiet „Krautgarten/Birkenmahd“, 1. BA im Planbereich 34-02, Plan-Nr. 34-02/ entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts sowie dem Kostenvoranschlag in Höhe von 60.000,-- Euro zuzustimmen. Des weiteren wünscht und befürwortet der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat beim Endausbau eine durchgängige Schwarzdecke. $(text:b:3. Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Nördlich der Graf-Hartmann-Straße“ in Aalen-Ebnat)$ Die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten erfolgte öffentlich im städt. Amtsblatt, die Submission fand am 20.02.2013 statt. Günstigster Bieter ist die Firma Traub aus Aalen-Ebnat. Der Baubeginn ist ab dem 08.04.2013 vorgesehen, das Bauende Ende September 2013. Die Bauleitung übernehmen die Stadtwerke Aalen. Der städtische Kostenanteil beträgt 247.633,07 Euro, die Kosten für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen finanziert. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat Aalen einstimmig, die Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Traub aus Aalen-Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 20.02.2013 mit einer Gesamtauftragssumme von brutto 416.500,-- Euro (Pauschalangebot) zu vergeben. $(text:b:4. Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung )$ Das Grünflächen- und Umweltamt beabsichtigt auf Grund steigender Nachfrage die Einführung der Baumbestattung auf dem Waldfriedhof. Die Baumbestattung wird zunächst auf dem Waldfriedhof in Abteilung 10 angeboten. In diesem Zusammenhang wurde die Friedhofsordnung in Zusammenarbeit mit den Ortschaftsverwaltungen überarbeitet. Aus dieser Überarbeitung ergeben sich weitere zahlreiche Änderungen, die zum Anlass genommen werden, eine Neufassung der Friedhofsordnung zum Beschluss zu bringen. Neben der Einführung der Baumbestattung und der Klarstellung von Gegebenheiten bei den Urnengemeinschaftsgrabstätten ergeben sich eine Vielzahl von redaktionellen Änderungen. Hervorzuheben bei den wesentlichen Änderungen sind vor allem nachfolgende: $(text:i:1) Die Zulassung der Bestattung Auswärtiger)$ Auf Grund einer Urnenbestattungsquote, die sich bei ca. 80% einpendelt, stehen auf den Aalener Friedhöfen Flächen zur Verfügung. Des Weiteren trägt jede zusätzliche Bestattung dazu bei, den am 10. Februar 2010 durch den Gemeinderat beschlossenen Kostendeckungsgrad von 100% zu erreichen und die Gebühren dadurch zu stabilisieren. Zudem bietet Aalen ein vielfältigeres Grabangebot als andere Kommunen und ist dadurch ein interessanter Bestattungsplatz. $(text:i:2) Das Zulassen von Grabverkäufen vor Eintritt eines Sterbefalls)$ In zunehmender Anzahl informieren sich ältere Menschen, die sich mit dem eigenen Tod beschäftigen, ob ein derartiger Graberwerb vorab möglich ist. Die Menschen setzen sich mit dem Tod intensiv auseinander und wollen zu Lebzeiten wissen, wo sich ihr letzter Ruheort befinden wird. Aus diesem Grund sollen zukünftig in enger Abstimmung mit dem Grünflächen- und Umweltamt Abteilungen auf den Friedhöfen freigegeben werden, in denen ein Grabkauf vor Eintritt eines Sterbefalls ermöglicht wird. Die Abstimmung mit dem Grünflächen- und Umweltamt ist notwendig, damit Planungen auf den Friedhöfen auch weiterhin zuverlässig möglich sind. Auch bei vorzeitigem Grabkauf werden die Gebühren gemäß Friedhofsgebührenordnung fällig. Mit Ausnahme der Urnengemeinschaftsgräber, welche von Anfang an komplett bepflanzt sind, sind die vorzeitig vergebenen Gräber bis zum Eintritt des Sterbefalls als Grünfläche zu belassen. $(text:i:3) Ausschluss von Grabmalen, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden)$ Sowohl der Ortschaftsrat Waldhausen, als auch der Ortschaftsrat Fachsenfeld und die Kirchengemeinde Fachsenfeld haben dieses Thema bereits debattiert und um Umsetzung einer solchen Bestimmung in der Friedhofsordnung gebeten. Durch die vorgeschlagene Vorgabe wird Sorge dafür getragen, dass in Zukunft bei der Grabmalgenehmigung der Nachweis eingefordert wird, dass die Materialien aus fairem Handel und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Der Nachweis ist durch ein entsprechendes Zertifizierungssiegel zu erbringen. Zu diesen Zertifizierungssiegeln gehören unter anderem die Zertifizierungssiegel von XertifiX oder auch Fair Stone. Diese Zertifizierungssiegel entstanden in Zusammenarbeit mit Organisationen wie Misereor oder unter Beachtung der Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation ILO. Der Gesetzgeber hat durch Änderung des Bestattungsgesetzes von Baden-Württemberg mit Beschluss vom 20.06.2012 die Möglichkeit zu dieser Satzungsregelung eröffnet. $(text:i:4) Entlastung der Bürger, unter anderem durch Lockerung der Gestaltungsvorschriften)$ Im Bereich der Nutzung von Kies und gebrochenen Materialien soll eine Lockerung der Vorgaben erreicht werden, sodass diese Materialien in Zukunft auch verwendet werden dürfen, um ein Grab bis zu 50% abzudecken. Insgesamt ist weiterhin eine Abdeckung der Sarggräber bis zu maximal 50% insgesamt erlaubt. Eine weitere Entlastung der Bürger soll sich daraus ergeben, dass zukünftig die Möglichkeit gegeben wird, ein Grab nicht mehr nur bis zu einem Jahr vor Ende der Ruhezeit, sondern bis zu drei Jahre vor Ende der Ruhezeit zurückzugeben. Hintergrund ist hier vor Allem das zunehmende Alter derer, die für die Grabpflege verantwortlich sind, selbst jedoch auf Grund ihrer Gebrechen die Pflege nicht bis zum Ablauf fortführen können. Im Zusammenhang mit der Einführung der Baumbestattung hat das Grünflächen- und Umweltamt in Zusammenarbeit mit den Ortschaftsverwaltungen die Friedhofsgebührenordnung überarbeitet. Auch hier wird eine Neufassung zum Beschluss gebracht. Neben der Einbringung der Gebührenpositionen für die Baumbestattungswahlgräber ergeben sich redaktionelle Änderungen. Hervorzuheben bei den Änderungen sind vor Allem Nachfolgende: $(text:i:1) Klarstellung unterschiedlicher Grablagen im Bereich der Sargwahlgräber)$ Auf Grund eines Widerspruchs gegen einen Gebührenbescheid wurde deutlich, dass im Bereich der Sargwahlgräber bezüglich der Definition von Wahlgräbern in der Reihe, Wahlgräbern an Haupt- und Zwischenwegen sowie Wahlgräbern an Einfriedungen, Rondellen und Nischen Klarheit geschaffen werden muss. Dies wird per Definition sowie durch den Anhang der Friedhofspläne nun klargestellt. $(text:i:2) Rückerstattung von Gräbergebühren)$ Derzeit erstattet die Stadt Aalen auf Antrag Gräbergebühren für nichtgenutzte Jahre außerhalb der Ruhezeiten zurück. Dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Eine Umfrage im Netzwerk der Friedhofsämter Baden-Württembergs hat ergeben, dass ein Großteil der Städte und Gemeinden keine Gräbergebühren erstattet. Begründung ist, dass auf allen Friedhöfen durch die zunehmende Urnenbestattungsquote Überhangflächen in derartigen Maßen vorhanden sind, dass keine Notwendigkeit der Belohnung einer frühzeitigen Rückgabe nötig ist. Aus diesem Grund wird der Passus, der seither in § 5 Abs. 5 der Friedhofsgebührenordnung verankert war, aus der Friedhofsgebührenordnung gestrichen. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat Aalen einstimmig, die Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung zu beschließen. $(text:b:5. Bekanntgaben und Anfragen)$ Die ursprünglich am 24. April 2013 vorgesehene Ortschaftsratssitzung wird auf den 8. April 2013 vorgezogen. Eingewachsene Straßenlaternen in Ebnat sollten von den Eigentümern freigeschnitten werden. Auf die Straßensenke im Bereich des Straßenbelagswechsels der Ebnater Hauptstraße wurde hingewiesen. Eine Bekanntgabe betraf die Immobilienstrategie der Stadt Aalen. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat hatte zwar in der vorangegangen Sitzung dem Gemeinderat unter anderem einstimmig empfohlen, das Vereinsgebäude Birkenmahd, Gemarkung Ebnat und das Vereinsgebäude Ebnater Hauptstraße 31, Gemarkung Ebnat, aus der Kategorie C herauszunehmen und der Kategorie A zuzuordnen, allerdings wurde die Sitzungsvorlage für den Gemeinderat und seine Ausschüsse nicht entsprechend aktualisiert und der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Ebnater Ortschaftsrates nicht. Für Ebnat ist klar, dass die Schillerschule in städtischer Hand verbleiben muss. Man wird sich weiter darum bemühen, die Kategorisierung entsprechend abzuändern. Der Zeitplan für das Baugebiet Nördlich der Graf-Hartmann-Straße sieht im April 2013 den Erschließungsbeginn vor, Mitte Juli 2013 die Bauplatzvergaben und im September/Oktober 2013 das Bauende der Erschließung sowie die mögliche Bebauung der Grundstücke. Eine Anfrage betraf den geplanten Solarpark auf Gemarkung Königsbronn/Ochsenberg, nachgefragt wurde, ob hier die Stadt Aalen zu einer Stellungnahme aufgefordert ist. Das Thema wird in der nächsten Sitzung am 8. April angesprochen werden, in dieser Sitzung wird auch das Thema Windkraft behandelt werden. Auf die mangelhafte Schneeräumung der Parkplätze am Dorfplatz wurde hingewiesen. Es wurde eine Information über den Winterdienstplan für Aalen-Ebnat gefordert.
© Stadt Aalen, 14.03.2013