Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 14. September 2011

Ausscheiden von Frau Ortschaftsrätin Tamara Kuske, In den Beckenwiesen 6, 73432 Aalen-Ebnat aus dem Ortschaftsrat Aalen-Ebnat

Frau Tamara Kuske wurde bei den Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat gewählt. Gemäß § 69 Abs. 1 Satz 3 GemO sind die in der Ortschaft wohnenden Bürger wahlberechtigt und wählbar. § 13 GemO beinhaltet, dass derjenige, der seine Hauptwohnung in eine andere Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt, das Bürgerrecht verliert. Seit 28. Juli 2011 ist Ebnat nicht mehr der Hauptwohnsitz von Frau Tamara Kuske, aufgrund dessen scheidet sie aus dem Ortschaftsrat Aalen-Ebnat aus. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat stellte fest, dass Frau Tamara Kuske nicht mehr die Wählbarkeit für den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat besitzt und in Folge dessen aus diesem Gremium ausscheidet. Oberbürgermeister Gerlach würdigte das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement von Frau Kuske. Ihr Wirken für die Bevölkerung Ebnats erforderte Verantwortungsbewusstsein, Kompromissbereitschaft und Forderung nach dem Möglichen. Sie ist allen Erfordernissen gerecht geworden. Ihre ruhige und konsequente Art, Ihr Wissen und Ihre abwägende Haltung haben ihrer Stimme stets ein Gewicht verliehen. Ihr oberstes Anliegen war es, für Ebnat das Bestmögliche zu erreichen und sie hat sich nach bestem Wissen und Gewissen dafür eingesetzt. Er dankte ihr für ihr kompetentes Eintreten für die Allgemeinheit sowohl persönlich als auch im Namen der Ebnater Bevölkerung. Ortsvorsteher Traub dankte Frau Kuske im Namen des Ortschaftsrates für ihr konsequentes Eintreten für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Ebnats und überreichte ihr einen Blumenstrauß. $(text:b: 2. Nachrücken von Herrn Daniel Dambacher, wohnhaft in Aalen-Ebnat, Häfnerstraße 4/1 in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat)$ Durch das Ausscheiden von Frau Ortschaftsrätin Tamara Kuske aus dem Ortschaftsrat Aalen-Ebnat findet für dieses Gremium ein Nachrücken statt. Nach § 31 Absatz 2 GemO rückt der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber desselben Wahlvorschlags für diesen Wohnbezirk für den Rest der Amtszeit nach. Aufgrund der erreichten Stimmenzahlen bei der Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 wurde Herr Daniel Dambacher geb. Weber, Häfnerstraße 4 / 1, 73432 Aalen-Ebnat als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU für den Wohnbezirk Ebnat festgestellt. Herr Dambacher hat erklärt, dass er die Wahl annimmt und dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Herr Dambacher besitzt die Wählbarkeit. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat stellte fest, dass Herr Daniel Dambacher, wohnhaft in 73432 Aalen-Ebnat, Häfnerstraße 4 / 1, die Wählbarkeit für den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat besitzt und nicht vom Eintritt in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat durch einen Hinderungsgrund ausgeschlossen ist. Für Frau Tamara Kuske rückt nach § 31 Absatz 2 i. V. m. § 72 GemO für die restliche Amtszeit Herr Daniel Dambacher in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat nach. $(text:b: 3. Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung 2012 ff)$ Nach § 85 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. Das erste Planjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. In der Finanzplanung sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Aufwendungen und Auszahlungen und die Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen. Als Grundlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Dieses ist spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung dem Gemeinderat vorzulegen und vom Gemeinderat spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen. Das Regierungspräsidium Stuttgart weist im Haushaltserlass 2011 (vom 01.03.2011) darauf hin, dass die nach der Finanzplanung im Haushaltsplan 2011 ausgewiesene Verschuldung bis zum Jahresende 2014 auf 110,8 Mio. € nicht genehmigt werden kann. Von einer Kürzung der Kreditaufnahme in 2011, die geboten wäre, wurde nur deshalb Abstand genommen, da diese Mittel noch zur Finanzierung der dringlichsten Investitionsprojekte benötigt werden.
© Stadt Aalen, 20.09.2011