Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 19. Oktober 2011

$(list:ol:$1(text:b:Albaufstieg Unterkochen – Ebnat)1$ Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die Ortsumfahrung Ebnat (B 29a) als "neues Vorhaben" im vordringlichen Bedarf beinhaltet, der Ausbau der Ebnater Steige (heutige L 1084) als "neues Vorhaben mit Planungsrecht" ist im weiteren Bedarf aufgeführt. Im Mai 2011 fand das Jahresgespräch zwischen Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart und der Stadtverwaltung unter Anwesenheit von Frau Heim-Wenzler sowie den Ortsvorstehern Maier (Unterkochen) und Traub (Ebnat) statt. In diesem Rahmen wurde auch das weitere Vorgehen der Projekte Ortsumfahrung (OU) Ebnat und Ausbau der Ebnater Steige, auf der Grundlage des vom Gemeinderat und Ortschaftsrat beschlossenen Konzepts, thematisiert. Laut Aussage des Regierungspräsidiums Stuttgart werden die beiden Maßnahmen nicht separat betrachtet sondern als gemeinsame Maßnahme "B 29a". Konkret bedeutet dies, dass bei Nicht-Umstufung der Ebnater Steige auch die OU Ebnat nicht im vordringlichen Bedarf bleiben wird. Maßgeblich für diese Sichtweise ist die Netzverknüpfung im Bundesverkehrswegenetz. Der Bund fordert ein durchgängiges und logisch strukturiertes Verkehrswegenetz. Das heißt, dass niedriger klassifizierte Netze auf höher klassifizierten Netzen aufbauen. Streckenbeginn und –ende schließen an einen klassifizierten Knotenpunkt an. Der Bau der B 29a mit anschließender Fortführung als L 1084 erfüllt diese Kriterien nicht. Vielmehr besteht die Forderung, dass die geplante B 29a an den bestehenden Bundesstraßen- (B 29 beim Verteiler "Aalener Brezel") und Bundesautobahnknotenpunkt (BAB 7, Anschlussstelle "Aalen / Westhausen") anschließt. Ein weiteres vom Bund verfolgtes Ziel ist es, nach Realisierung der B 29a, die B 19 ab Anschluss Unterkochen in Richtung Süden abzustufen. Dieser Schritt ist damit zu erklären, dass damit nicht zwei quasi parallele Trassen (BAB 7 und B 19) vom Bund zu unterhalten sind. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist bestrebt die beiden Maßnahmen (Ausbau der Ebnater Steige und OU Ebnat) zusammen anzugehen und als eine gemeinsame Maßnahme im vordringlichen Bedarf unterzubringen. Allerdings besteht bei negativer Beschlusslage bzw. bei Nicht-Umstufung der L 1084 keine Aussicht auf Realisierung. Eine verlässliche Aussage für den weiteren zeitlichen Ablauf kann zum jetzigen Zeitpunkt auch bei positiver Beschlusslage nicht genannt werden, da der landschaftspflegerische Begleitplan für die OU Ebnat aus finanziellen Gründen seitens des Regierungspräsidiums verschoben wurde. Des Weiteren sind in der kommunalen mittelfristigen Finanzplanung die notwendigen Mittel für die Umweltverträglichkeitsprüfung Ebnater Steige nicht mehr beinhaltet. Der Ortschaftsrat war sich einig, dass die Nordumfahrung Ebnat im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans verbleiben muss und nicht zurückgestuft werden darf. Für die Erstellung des für die abschließende Planung erforderlichen landschaftspflegerischen Begleitplan sollte die Stadt in Vorleistung treten. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den Grundsatzbeschluss zur Umstufung der Ebnater Steige (L 1084) als Gesamtmaßnahme mit der Ortsumfahrung Ebnat zur B 29a wie folgt zu treffen: $1(text:b:1. Der Umstufung der Ebnater Steige (L 1084) zur Bundestraße wird zugestimmt, auf Basis der beschlossenen Planung (Ergebnis Workshop 2009). 2. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Aalen, zu beschließen, in den Haushalt 2012 für die weiteren Untersuchungen im Bebauungsplanverfahren Nordumfahrung Gelder in ausreichender Höhe einzustellen.)1$ ~$1(text:b:Beratung und Beschlussfassung: Anlegung von Urnengräbern und Urnengemeinschaftsfeldern auf dem Friedhof Aalen-Ebnat)1$ Eine Gesamtplanung für den örtlichen Friedhof ist Wunsch des Ortschaftsrates Ebnat. Die Idee des Friedhofsamtes, an der Westseite der Leichenhalle Urnengemeinschaftsfelder anzulegen und dafür den vorhanden Weg direkt an die Leichenhalle zu verlegen, fand auch aus Kostengründen nicht die Zustimmung des Rates. Die von Ortsvorsteher Traub vorgetragene Idee, im Grünbereich südlich der Leichenhalle sowohl neue Urnengrabfelder (50 bis 60 Stück) als auch ein Urnengemeinschaftsfeld im Bereich des vorhandene Bewuchses anzulegen, wurde dagegen positiver bewertet. Dazu muss noch die Stellungnahme des Württembergischen Gärtnereifachverbandes eingeholt werden, der in der Regel die Pflege der Urnengemeinschaftsfelder für die Gräberlaufzeit übernimmt. Die vorhandenen Urnengräber werden aller Voraussicht nach bis zum Frühjahr ausreichen. Auf jeden Fall sollen im vorhandene Urnengrabfeld U1 östlich des Haupteinganges weitere 6 – 9 Urnengräber angelegt und der dortige Bewuchs entfernt bzw. zurückgeschnitten werden. Der Ortschaftsrat sprach sich dafür aus, das gesamte Friedhofsareal, auch den nördlichen Bereich, bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen und auch eine Belegung im Bestand zu prüfen. Ebenfalls miteinbezogen sollte das Thema Kolumbarium werden, wobei diese Bestattungsform bei vorhandenen Urnengemeinschaftsgrabfeldern nicht mehr so stark nachgefragt werden dürfte. Bei der Planung dieser müsste an die mögliche Erweiterung der Überdachung im Bereich des Windfangs vor der Leichenhalle gedacht werden, bei neuen Grabfeldanlegungen sollten diese einen gewissen Abstand einhalten. Die Beschlussfassung über die Anlegung neuer Urnengrabfelder findet im Zusammenhang mit der Vorstellung der Friedhofsgesamtplanung zu einem späteren Zeitpunkt statt. ~$1(text:b:Bekanntgaben und Anfragen)1$)$$(list:ul:Der Baubeginn für die Umgestaltung des Bärenplatzes hätte ursprünglich noch in diesem Jahr erfolgen müssen, um sich die dafür zu gewährenden Zuschüsse zu sichern. Das Regierungspräsidium hat sich aber mit einer Fristverlängerung bis Ende Januar 2012 einverstanden erklärt. Am 02. November 2011 findet eine Gesprächsrunde mit dem HGV Ebnat zur Ausführungsplanung des Bärenplatzes statt, am 16.11. mit den Bürgern und Anliegern. ~Nachdem man im Umlegungsverfahren für das Baugebiet Nördlich der Graf-Hartmann-Straße gut vorangekommen ist sich alle Anlieger daran beteiligen, findet in der nächsten Ortschaftsratssitzung am 30.11.2011 der Umlegungsbeschluss statt. ~Die Grillstelle in Richtung Niesitz wird immer wieder als Müllablageplatz missbraucht. Zum einen sollen Verbotsschilder auf die illegale Ablagerung und die künftig damit verbundene Anzeige hinweisen. Die Benutzung der Grillstelle muss in Zukunft auch bei der Ortschaftsverwaltung angemeldet werden. Überaus erfreulich ist, dass sich die Jugendfeuerwehr der Abteilung Ebnat – Waldhausen bereit erklärt hat, die Patenschaft für die Grillstelle zu übernehmen und dort künftig nach dem Rechten zu sehen.)$
© Stadt Aalen, 25.10.2011