Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 22. Oktober 2008

Von 1978 bis 1980 hat sich der Gemeinderat mit den Aufstiegstrassen befasst. In der Sitzung am 25. September 1980 wurde die Variante 6f beschlossen. Das Linienfeststellungsverfahren für die Trasse 6f ist 1983 abgeschlossen worden. Seither ist diese Linienführung immer noch die "offizielle Trasse" bei der Straßenbauverwaltung. Im Mai 1985 hat der Gemeinderat die Planung der Nordumgehung Ebnat, im Rahmen der Zweckflurbereinigung zur Flurneuordnung nach dem Bau der A7, beraten. Dabei wurde feststellt, dass die Planung in ihrer Führung der Linienfeststellung gemäß §16 Fernstraßengesetz entspricht. Die Trasse der B29a ist seit 1985 im Bedarfsplan des Bundes berücksichtigt. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die Nordumfahrung Ebnat als neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf. Der Albaufstieg ist im weiteren Bedarf mit Planungsrecht berücksichtigt. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt ist die Aufstiegstrasse 6f wegen grundsätzlicher ökologischer und landschaftsgestalterischer Bedenken nicht mehr berücksichtigt worden. Mittlerweile ist der Albtrauf zwischen Oberkochen und Unterkochen im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 genauso erfasst, wie der Albtrauf zwischen Unterkochen und Aalen. Damit dürfte die Neuführung der Aufstiegsstrecke, wie sie im Bedarfsplan 2003 vorgesehen ist, sehr schwierig durchzusetzen sein (wie es der Innenminister im Schreiben an Herrn Ortsvorsteher Maier im Juni 2005 formuliert). Es wird auch der Hinweis gegeben, dass im Bundesfernstraßenbau in Baden-Württemberg über 30 Projekte mit einem Volumen von ca. 1 Mrd. € zum Bau anstehen. Zum Teil sind dies Projekte, bei denen der Planfestestellungsbeschluss zu verfallen droht. Dies bedeutet, dass diese Projekte Priorität besitzen und damit der Einstieg in die Planung des Südzubringers wie auch der NU Ebnat den Realisierungschancen angepasst in die Zukunft (nach 2015) verschoben ist. Dazu hat BD Hollatz bei der Verkehrskonferenz am 22.02.2008 Klartext geredet. Das Regierungspräsidium wird mittelfristig (bis 2020) keine Planungsmittel oder Planungskapazität für den Südzubringer und die NU Ebnat bereitstellen können. Neben der Unterschutzstellung des Albtraufs ist auch die Verkehrswertigkeit des Projekts zu hinterfragen. Auf der L1084 wurden letztmals am 05. April 2006 10.166 Kfz/24h gezählt. Alle bisherigen Prognosen haben ergeben, dass der Südzubringer in der Verkehrsgunst abnimmt, je weiter er von der Stadt abgerückt wird. Deshalb wurde für Variante 3 eine Belastung um 13.000 Kfz und für Variante 6f eine Belastung um 7.000 Kfz prognostiziert. Bei dieser Belastung ist es schwer vorstellbar, dass der Bund als Baulastträger die Planung und Trassengenehmigung im FFH-Gebiet wieder aufnimmt. Aus der Erkenntnis, dass Bund und Land nach der Planung des Zusatzfahrstreifens an der L1084 (B29a) - die in Unterkochen auf totale Ablehnung stieß - keine weiteren Überlegungen zu Verbesserungen anstellen wird, hat die Stadt für die Verkehrskonferenz am 22.02.2008 konzeptionelle Überlegungen über Verbesserungen in der Ortsdurchfahrt Unterkochen der L1084 angestellt. Ein Aspekt ist am Rande der Verkehrskonferenz am 22.02.2008 andiskutiert worden: Vorrangig wird in unserer Region die B29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen 4-spurig auszubauen sein. Die Tunnelstrecken in Schwäbisch Gmünd und Aalen sind 2-spurig. Wenn der 4-spurige Ausbau zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen nach 2015 erreicht sein wird, dann zeichnet sich ab, dass die Strecke von Aalen bis zur A7 zum Engpass wird. Deshalb ist mit dem Regierungspräsidium nach der Verkehrskonferenz vereinbart worden, verkehrstechnisch zu untersuchen, welche Leistungsfähigkeitsgewinne zu erzielen sind, wenn sämtliche Anschlussstellen ab dem Rombachtunnel bis zur A7 niveaufrei ausgebaut würden und wenn die Strecken zwischen den Knoten wo möglich mindestens 3-spurig würden. Die Verkehrserhebungen zu dieser Untersuchung waren im Juli dieses Jahres. Erste Ergebnisse der Untersuchung wurden am 17.09.2008 beim Regierungspräsidium vorgestellt. Bezüglich der L 1084 ist festzustellen, dass die Verbesserungen an den Anschlüssen der Westumgehung keine signifikante Auswirkung auf die Belastung der L 1084 hat. Selbst der gerechnete Fall Sperrung der Steige für Schwerverkehr über 7,5 to bringt nur eine Entlastung von 500 Kfz bei einer für 2025 prognostizierten Grundbelastung von 8.400 Kfz. Der planerische Lösungsansatz zur Verbesserung der L1084 innerhalb Ortsetter in Unterkochen, der in der Verkehrskonferenz am 22.02.2008 vorgestellt wurde, bringt wesentliche Verbesserung in der Linienführung der L1084 am Anschluss mit der Heidenheimer Straße. Dies wird durch eine Verlegung der Steige um bis zu 39 m (auf Höhe Danzinger Straße) nach Norden erreicht. Es ist damit möglich, entlang der Südseite der Ebnater Steige ab dem Anschluss Königsbergerstraße durchgängig bis zum Knaupes aktiven Lärmschutz zu errichten, der ab der Bebauung "Im Kronengarten" in einer Geländemodellierung verschwinden kann. Sämtliche Zufahrten zur Ebnater Steige können damit geschlossen werden, um Lärmschutzlücken zu vermeiden, die beim Ausbauvorschlag des Regierungspräsidiums als Systemfehler erkannt worden waren. Die Straße "Am Viehtrieb" wird in diesem Konzept über die im Lärmschutztrog geführte Ebnater Steige hinweg mit dem Kollmannweg verbunden. Damit werden die Wohngebiete beidseitig der Ebnater Steige für sämtliche Verkehrsarten ideal verknüpft. Anhand eines skizzierten Vorschlags wurden für die Verbesserungen in Unterkochen überschlägig Kosten in Höhe von 7,8 Mio Euro + 200.000 Honorarkosten geschätzt: Die Ansprüche an eine Planung als Bundesstraße sind mit diesem Vorschlag nicht erfüllt; dies betrifft vor allem den Kreisel und den Anschluss der Königsberger Straße und der Heidenheimer Straße. Wie die Planung in Unterkochen aussehen müsste um Bundesstraßenstandard zu erfüllen wird bei einem Ortstermin mit Vertretern des Planungsreferats im Regierungspräsidium in Kürze geklärt. Für die Nordumfahrung Ebnat gibt es einen Bauentwurf aus dem Jahr 1984. Dieser Entwurf ist weiter auszuarbeiten, insbesondere sind neue umweltrelevante Fragen zu beantworten. Ein Planfeststellungsverfahren ist empfohlen. Diese Planung wird vom Regierungspräsidium beauftragt, sobald Aussicht auf Baudurchführung besteht. Nachdem ein neuer Südzubringer als Bundesstraße nicht mehr durchsetzbar ist, müsste die Nordumfahrung Ebnats vom Land Baden-Württemberg finanziert werden. Das Land ist dazu aber nur bereit, wenn der komplette Straßenabschnitt von Unterkochen bis zur A7 geplant wird. Der Ortschaftsrat kritisierte die Haltung des Unterkochener Ortsvorstehers, der zunächst dem Vorschlag auf Ausbau der Ebnater Steige zustimmte, diese Zustimmung aber kurze Zeit später widerrief. Es ist bedauerlich, dass der Unterkochener Ortschaftsrat bei seinen Beratungen keinerlei Ebnater Belange berücksichtigt. In Ebnat gibt man sich nicht damit zufrieden, dass die Ebnater Steige wie bislang bestehen bleibt und dass die Realisierung der Nordumfahrung weiterhin verschoben wird. Auch eine Notfallsituation auf der Ebnater Steige ist ein Argument für den Bedarf eines dreispurigen Ausbaus der Ebnater Steige. Ziel ist eine gemeinsame städtische Lösung, allerdings unabhängig davon eine Abkoppelung der Nordumfahrung vom Ausbau der L 1084, um diese schneller durchzusetzen. Das städtische Baudezernat sowie Ebnats Ortsvorsteher hoffen, dass zusammen mit Unterkochen eine für das Regierungspräsidium akzeptable Lösung ausgehandelt werden kann, nachdem es im Unterkochener Ortschaftsrat auch Meinungen gibt, die einem dreispurigen Ausbau der L 1084 nicht entgegenstehen. Ein Bürger sprach stellvertretend für die Anlieger der L 1084 und erinnerte an das Verspechen der Stadt, beim Ausbau der Ortsdurchfahrt Ebnat als Zubringerstraße zur A7 gleichzeitig die Nordumfahrung zu erstellen. Angesichts dieser Zusage wurden Grundstücksteile für den Ausbau der Ortsdurchfahrt abgegeben. Die Ebnater Bürger seien von der Verkehrsbelastung auf der L 1084 genauso betroffen wie die Bürger in Unterkochen. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat der Stadt Aalen einstimmig, zu beschließen, $(list:ol:die tatsächlich realisierbare Variante eines "Südzubringers" von der B 19 bei Aalen "Süd" / Unterkochen zur BAB Anschlussstelle Aalen-Süd / Oberkochen, beginnend mit der Nordumfahrung Ebnat, auf der für diese vorbereiteten Trasse einschließlich optimalem Lärmschutz und den bestmöglichen Verbesserungen im Zuge der Bestandstrasse der L 1084 "Ebnater Steige" festzulegen und die Stadtverwaltung Aalen zu beauftragen, sich für eine möglichst zeitnahe Herstellung dieser Straße intensiv einzusetzen.~Die Bauplanung für die Nordumfahrung Ebnat ist sofort auszuarbeiten und das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.~Die erforderlichen Finanzmittel für die Realisierung der "Nordumfahrung" sind in der mittelfristigen Finanzplanung einzusetzen.)$
© Stadt Aalen, 04.11.2008