Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 25. Februar 2015

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat befasste sich unter anderem mit Gewerbeflächenpotenzialen, der Umgestaltung des Dorfplatzes sowie der Sanierung der Münzstraße.

1. Gewerbeflächenpotentiale der Stadt Aalen - Ergänzungen nach der ersten Beteiligung der politischen Gremien

Im Rahmen der Gemeinderatsklausur und u.a. im Ortschaftsrat Ebnat wurden mehrere Änderungswünsche zum Thema Gewerbeflächenpotentiale der Stadt Aalen geäußert.

Gewerbeflächen im Bereich Ebnat
Im Ortschaftsrat Ebnat wurde der große Flächenumfang von 35 ha gewerblicher Baufläche im Stadtteil positiv gesehen. Auch eine Aufnahme der übrigen 24 ha, die auf der Gemarkung Ebnat untersucht worden waren, wurde angeregt. Zudem zeigen jüngste Unternehmensanfragen entlang der A 7, dass sich eine stärkere Annäherung an die Autobahn wegen des Schaufenstereffektes auszahlen könnte.

Entlang der A 7 sind zwischen Ulm und Crailsheim in den letzten Jahren viele neue Gewerbeflächen entstanden. Dies belegt, dass die A 7 für bestimmte Branchen eine wichtige Entwicklungsachse ist. Bisher verfügt die Stadt Aalen über keine Flächen mit direkter Lage an der A 7. Um auf Unternehmensanfragen zeitnah und flexibel reagieren zu können, empfiehlt sich eine Flächenvorhaltung von mindestens 20 ha. Diese Flächen sollten von der Autobahn aus wahrnehmbar sein („Schaufenster zur Autobahn“).

Entgegen der Empfehlung des Büros Eger und Partner, das die Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen durchgeführt hat, wird deshalb die Aufnahme der Fläche „Härtsfeld Autobahn“ in die Gewerbeflächenkulisse angeregt. Die Fläche umfasste zuletzt nur noch 14 ha, weil sie im Zuge der weitergehenden Untersuchungen aus städtebaulichen Gründen (Grünzäsur in Richtung Affalterwang) um 8 ha reduziert wurde. Geht man auf die ursprüngliche Abgrenzung zurück, ergibt sich durch eine zusätzliche Ausstülpung eine Fläche von 22 ha. Mit dieser Flächengröße würde sich eine ausreichende Flexibilität für Unternehmensanfragen ergeben.

Die Fläche „Härtsfeld Autobahn“ verfügt jedoch über keine Verbindung zur vorhandenen Ortslage. Über die Teilfläche Nord des Gebiets „Ebnat-Ost“ (10 ha) kann später eine Anbindung des Satelliten erfolgen.

Die Berücksichtigung zweier zusätzlicher Flächen in Ebnat von 10 und 22 ha bei Beibehaltung der bereits vorgeschlagenen 35 ha und der noch im Flächennutzungsplan verfügbaren Reserve von 4 ha (Schindgasse) würde für Ebnat eine Gesamtflächenkulisse von 71 ha bedeuten.

In welcher zeitlichen Reihenfolge die Flächen umgesetzt werden, hängt davon ab, wie schnell ein Nachfrager für die Fläche „Härtsfeld Autobahn“ gefunden wird.

Es soll ein grundsätzlicher Überblick über die gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtgebiet gewonnen werden. Dieser bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung. Die Entwicklungskonzeption ist zudem ein wichtiger Baustein für die Wirtschaftsförderung. Die Potenzialuntersuchung stellt lediglich einen ersten Schritt für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung dar. Die Entwicklung der Flächen ist erst nach Schaffung von Baurecht möglich, sie soll bedarfsgerecht erfolgen. Daher kann nicht von vornherein unterstellt werden, dass alle empfohlenen Flächen bereits bei der anstehenden Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans Berücksichtigung finden. Alle Flächen müssen in weiteren Planungsstufen noch detaillierter untersucht werden.

Im Ortschaftsrat wurde betont, wie wichtig es ist, Gewerbeflächen rechtzeitig zu entwickeln, um Interessenten zeitnah entsprechende Flächen anbieten zu können, weshalb eine schnellere Realisierung gewünscht wird. Wichtig ist, dass mit der Ansiedlung von Gewerbebetrieben auch die Entstehung von Arbeitsplätzen verbunden ist. Hingewiesen wurde auf die topographisch ungünstigere Lage der nördlichen Gewerbefläche in einer Mulde, weshalb dort Aufschüttungen erforderlich würden, die den Preis der Fläche erhöhen würden. Dies ist der Stadtverwaltung bekannt, auch befindet sich die Fläche noch nicht in städtischem Besitz.

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat Aalen mit großer Mehrheit, die nördlich und südlich der L 1084 dargestellten zwei Gewerbeflächen Ebnat vom langfristigen Entwicklungspotential in das kurz-/mittelfristige Entwicklungspotential vorzuziehen und die Aufnahme von weiteren 32 ha gewerblicher Baufläche in Ebnat in das Gewerbeflächenkonzept zu beschließen.

2. Baubeschluss zur Umgestaltung des Dorfplatzes in Aalen-Ebnat – weiterer Bauabschnitt

Im Jahr 2012 wurde auf Grundlage der Planung von Prof. Aminde der erste Bauabschnitt des Dorfplatzes in Ebnat realisiert. Dieser umfasste neben dem eigentlichen Dorfplatz auch die Gehwege, Bushaltestellen, die Beleuchtung, eine Fußwegeverbindung und Stellplätze in der Seestraße.

Der Bauabschnitt 2015 schließt an den Dorfplatz an und führt die Wegeverbindungen in südlicher Richtung fort. Wesentliches Merkmal der Umgestaltung ist die geänderte Anbindung der Münzstraße, die heute spitzwinklig auf die Ebnater Hauptstraße anbindet. Diese Zufahrtssituation soll durch eine möglichst rechtwinklige Anbindung verbessert werden. Die Stellplätze wie auch der ortsprägende Baum bleiben erhalten. Der Ausbaustandard des ersten Abschnitts soll analog fortgeführt werden, um einen einheitlichen Dorfcharakter zu gewährleisten. Die Parkierungssituation vor der Bank und Apotheke soll geordnet erhalten bleiben, allerdings auf der Verkehrsfläche Fahrbahn; der Gehweg soll den Fußgängern vorbehalten bleiben. Die Münzstraße wird von der Einmündung der Ebnater Hauptstraße bis zum Gasthaus Bären mit einem einseitigen Gehweg umgestaltet. Ab dem Gasthaus Bären schließt die „Belagssanierung Münzstraße“ an. Da beide Maßnahmen unmittelbar im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, sollen diese, bei erfolgter positiver Beschlusslage, gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Rechnungslegung der Maßnahmen erfolgt getrennt, da sich die Finanzierungen grundlegend unterscheiden.

Finanzielle Auswirkungen: Unter der Investitionsnummer I 60 00 18 sind im Finanzhaushalt 250.000,- € bereitgestellt. Hierfür wird, wie für den bereits hergestellten Abschnitt mit einer Förderung im Rahmen des Programms ELR in Höhe von 40 % der Baukosten gerechnet. Damit ergibt sich ein Fördervolumen von etwa 100.000,- €. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Planansätze.

Im Ortschaftsrat wurde darauf hingewiesen, dass v.a. im Bereich des Samariterstifts zu wenig öffentliche Parkplätze vorhanden sind. Der Kurvenradius im Bereich des Alten Rathausplatzes, der aus Kostengründen aus der Planung herausgenommen war, sollte zur Verkehrsberuhigung doch verengt werden. 

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Technischen Ausschuss des Gemeinderats einstimmig folgende Beschlussfassung:

  1. Die Umgestaltung des Dorfplatzes in Aalen-Ebnat wird wie in der Vorlage beschrieben und durch die folgenden Änderungen aktualisiert, durchgeführt
  2. Den erforderlichen Kosten für die aktualisierte Umgestaltung des Dorfplatzes in Aalen-Ebnat wird zugestimmt
  3. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushaltsplan eingestellten Mittel. Zuschüsse aus dem ELR-Programm in Höhe von 100.000,-- Euro werden berücksichtigt. Eventuell entstehende Mehrkosten sind durch überplanmäßige Ausgaben bzw. Umschichtungen zu finanzieren.
  4. Der Bauanfang des Bauabschnitts 2015 wird zum Einmündungsbereich Ebnater Hauptstraße / Kronenstraße vorgezogen.
  5. Der abgestreute Belag wird verlegt, und zwar wird dieser zwischen den Bereichen des neuen Bauanfangs Ebnater Hauptstraße / Kronenstraße und der Einmündung der Bürgerstraße einschließlich des im Plan der Anlage markierten Teilbereichs der Bürgerstraße hergestellt.
  6. Der Kurvenradius auf der Südseite der Ebnater Hauptstraße im Bereich Alter Rathausplatz wird angepasst.
  7. Der Gehwegbereich auf der Westseite der Ebnater Hauptstraße zwischen der Einmündung des Alten Rathausplatzes und der Einmündung der Bürgerstraße wird nicht asphaltiert sondern gepflastert.
  8. Die Parkmarkierungen vor dem Gebäude Ebnater Hauptstraße 44 entfallen.
  9. Es werden zusätzliche Stellplätze zwischen den Bäumen der Grünanlage neben der Westseite der Ebnater Hauptstraße zwischen den Einmündungsbereichen der Kronenstraße und der Bürgerstraße angelegt.
  10. An der Münzstraße wird im Einmündungsbereich der Graf-Hartmann-Straße ein weiterer Stromverteilerschrank hergestellt.

3. Baubeschluss zur Sanierung der Münzstraße in Aalen-Ebnat

Im Belag der Verkehrsfläche der Münzstraße bestehen zahlreiche Oberflächenschäden, Risse, Verdrückungen, etc. Die Wasserführung ist insgesamt unbefriedigend. Der Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit sind durch diese Mängel und Schäden beeinträchtigt. Die vorhandene Asphaltdecke soll im sogenannten Hochausbau mit einer neuen Asphaltdeckschicht 0/11 überbaut werden. Um eine einheitliche und wirksame Wasserführung zu erhalten und um eine ausreichende Querneigung zu erzielen, wird ein Asphaltausgleich benötigt. Die vorhandenen Straßenabläufe werden durch Rechteckaufsätze ersetzt. Die privaten Zufahrten im Bereich müssen teilweise dem neuen Niveau angepasst werden. Seitens des Ortschaftsrates wurde angeregt, den Bedarf der Anlieger in Sachen Breitband festzustellen.

Da die Maßnahmen zur Belagssanierung in der Münzstraße und zur Umgestaltung des Dorfplatzes in einem weiteren Bauabschnitt unmittelbar in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, sollen diese, bei erfolgter positiver Beschlusslage, gemeinsam ausgeschrieben werden. Die Rechnungslegung der Maßnahmen erfolgt getrennt, da sich die Finanzierungen grundlegend unterscheiden.

Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten belaufen sich auf etwa 85.000,- € und erfolgen im Rahmen der Planansätze. Bei der Maßnahme fallen keine Erschließungsbeiträge an.

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Belagssanierung wird, von Haus Nr. 14 bis zum Sportplatzweg durchgeführt.
  2. Die Finanzierung in Höhe von rund 85.000,- € erfolgt zu Lasten des Ergebnishaushaltes.
  3. Die Planung und Durchführung erfolgt durch das Tiefbauamt.

4. Bekanntgaben und Anfragen

Zwei Anfragen betrafen den Winterdienst. Gehwege im Bereich der Jurastraße liegen voller Schnee und Fußgänger müssen in diesem Bereich auf der Fahrbahn laufen. Es fand ein Ortstermin statt, die betreffenden Anlieger werden seitens des Rechts- und Ordnungsamtes angeschrieben. Es wurde angeregt, einen land- und forstwirtschaftlichen Weg in Affalterwang auch zu räumen.

© Stadt Aalen, 02.01.2015