Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 26. Juni 2014

Der Ortschaftsrat Ebnat tagte am 26. Juni 2014

1. Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze

Die Vergaberichtlinien wurden 1993 zu einer Zeit eingeführt, als das Angebot an städtischen Bauplätzen nur sehr begrenzt war und die wenigen städtischen Bauplätze, welche jedoch gegenüber den Plätzen auf dem freien Markt deutlich preisgünstiger waren, nach sozialen Kriterien vergeben werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Bevorzugung Aalener Bürger gewährleistet werden, in dem für die Ortsansässigkeit Punkte vergeben wurden. Nachdem sich zwischendurch das städtische Baulandpreisniveau dem privaten Markt angepasst hat und der Erwerb eines städtischen Bauplatzes keinen Vorteil mehr darstellte, stand zunächst die Überlegung nach vollständiger Abschaffung der Vergaberichtlinien im Raum. Da sich die Vergaberichtlinien in den Fällen, in denen sich mehrere Bewerber für einen Bauplatz beworben haben, bewährt haben, wurde grundsätzlich am sogenannten „Punktesystem“ festgehalten. Jedoch erfolgte mit Beschluss des Gemeinderats vom 22.09.2005 eine Änderung der Vergaberichtlinien.

Nach wie vor ist die Nachfrage nach städtischen Bauplätzen sehr groß. Das Angebot an städtischen Bauplätzen kann dieses derzeit nicht vollständig befrieden. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern bestand, ehrenamtliche Tätigkeiten mit unterschiedlichem Aufwand identisch bepunktet wurden oder dass Kinder, welche bei der Bewerbung noch nicht, jedoch bei der Vergabe des Bauplatzes geboren waren, nicht berücksichtigt wurden. Dies führte immer wieder zu Diskussionen und teilweise zu Verlosungen der Bauplätze. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen die Vergaberichtlinien zu überarbeiten. Unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Änderungen werden mit dieser Sitzungsvorlage die geänderten Vergaberichtlinien den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Als Anlage 1 ist dieser Sitzungsvorlage eine Gegenüberstellung der derzeit gültigen und der neu zu beschließenden Vergaberichtlinien mit den zu vergebenen Punkten beigefügt. Über die einzelnen Änderungen wurden bereits in den Sitzungen des Grundstücksbeirats am 25. November 2013 und 10. März 2014 beraten.

  1. Kaufinteressenten, die nach dem aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramm unzureichend untergebracht sind und nicht Eigentümer eines Wohngebäudes in Aalen sind:

    Bei der Zuteilung dieser 2 Punkte, müssen die Bewerber nach dem jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramm unzureichend untergebracht sein. Aktuell gilt für einen 4-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 90 m² als angemessen. Bei mehr als 4 Personen erhöht sich die Wohnfläche um 10 m² pro Person, bei weniger Personen verringert sie sich um 10 m² pro Person. Diese Änderung hat somit lediglich einen redaktionellen Hintergrund. Bisher fehlte der Bezug auf das Landeswohnraumförderungsprogramm.
  1. Familien/Alleinerziehende mit Kindern

    Zukünftig sollen minderjährige Kinder und volljährige Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unterschiedlich bepunktet werden. Hinzu kommt, dass zukünftig Schwangerschaften ebenfalls berücksichtigt werden sollen. Anzumerken ist hier, dass die Mitglieder des Grundstücksbeirats in den o.g. Sitzung befürwortet haben, dass Kinder nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 27. Lebensjahres lediglich mit einem Punkt pro Kind berücksichtigt werden sollen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass zukünftig auch Schwangerschaften berücksichtigt werden, wenn die Geburt des Kindes lt. ärztlichem Attest innerhalb von 6 Monaten nach Bewerbung zu erwarten ist.
  1. Junge kinderlose Paare im Sinne des § 4 Abs. 17 Landewohnraumförderungsgesetzes

    „Junge kinderlose Haushalte“ sind Haushalte, in denen keine der Personen im Sinne von Absatz 16 Satz 1 Nr. 1 bis 4 (Ehegatte, Lebensgemeinschaft, Lebenspartner) älter als 45 Jahre ist und denen kein Kind im Sinne von Absatz 18 (Volljährige oder körperlich, geistige, seelische Behinderung) angehört.

    Wie Punkt 1 hat auch diese Änderung lediglich redaktionelle Gründe.
    Die Definition kann sich somit entsprechend der gesetzlichen Regelung weiterentwickeln.
  1. Kaufinteressenten, bei denen soziale Härtefälle vorliegen (z.B. Behinderte ab 50 mit Ausweis)

    Dieser Punkt bleibt unverändert.
  1. Kaufinteressenten, die innerhalb der letzten fünf Jahre bis zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Ehrenamt ausüben.

    Nachdem die Gewichtung hinsichtlich der Kinder klar im Vordergrund stehen soll, wurde in den Grundstücksbeiratssitzungen eine Reduzierung der Punkte hinsichtlich der Ausübung eines Ehrenamtes befürwortet. Des Weiteren soll der Punkt für ehrenamtliche Tätigkeit einmalig pro Bewerbung vergeben werden, d.h. auch wenn zwei Partner jeweils ehrenamtlich tätig sind, oder wenn ein Bewerber mehrere Ehrenämter inne hat, soll nur ein Punkt vergeben werden.
  1. Kaufinteressenten mit einem besonderen Bezug zur Stadt Aalen

    Durch die Aufnahme dieses Punktes sollen Bewerber, welche ihren Lebensmittelpunkt in Aalen haben gegenüber auswärtigen Bewerbern bevorzugt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Änderung der Vergaberichtlinien vom 22.09.2005 verwiesen, wonach Punkte für den Hauptwohnsitz in Aalen gestrichen wurden. In den Beratungen im Grundstücksbeirat wurde dagegen empfohlen, diesen Punkt wieder als Entscheidungskriterium in die Vergaberichtlinien mit aufzunehmen.

Dem Ortschaftsrat war wichtig, dass auch Bauplatzbewerber, die aus Ebnat stammen oder mehrere Jahre in Ebnat leben bzw. gelebt haben, einen Bonuspunkt erhalten. Bedauert wurde, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nicht stärker gewichtet wird. 

Mit 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung hat der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat einstimmig dem Gemeinderat folgenden Beschluss empfohlen:

1. Die Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze werden wie in der Anlage 2 ergänzt dargestellt neu gefasst.

Ergänzung von Punkt 6 Kaufinteressenten mit einem besonderen Bezug zur Stadt Aalen:

„Derjenige, der mindestens 5 Jahre in dem Stadtbezirk wohnt oder gewohnt hat, in dem sich der Bauplatz befindet, erhält einen zusätzlichen Punkt; analoge Anwendung auf die Kernstadt Aalen.“

2. Die sonstigen Vergabegrundsätze bleiben unberührt.

2. Gartenschule Ebnat Vergabebeschluss Einbau einer ELA-Anlage

Der Ortschaftsrat Ebnat fasste den einstimmigen Beschluss, die Installation einer ELA- Anlage an die Firma Elektro- Jerg GmbH, Aalen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 02.06.2014 mit einer Auftragssumme von 48.243,41 Euro Brutto zu vergeben.

3. Neufassung der Friedhofsordnung

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens verschiedener Steinmetze gegen die Friedhofsordnung der Stadt Kehl, wurde am 29.04.2014 das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) gesprochen. In der Urteilsbegründung wird wie folgt argumentiert:„ … das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit sei mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Es belaste Steinmetze unzumutbar. “

Aus diesem Grund ist diese Satzungsvorschrift bereits unwirksam.

Auch gegen die Friedhofsordnung der Stadt Aalen (FHO) wird ein derartiges Verfahren angestrengt. Die §§ 16 Abs. VII und 25 Nr. 4, 2. Halbsatz der FHO vom 21.03.2013 sind hier unwirksam. Um eine Fortführung des Verfahrens und somit weitere Kosten zu vermeiden, schlägt die Abteilung Friedhofswesen die Entfernung dieser beiden Passagen vor. Im Zuge dieser Überprüfung der FHO wurden außerdem  die Öffnungszeiten der Friedhöfe niedergeschrieben, die Grabart der Sargrasengräber in § 12 c FHO detaillierter beschrieben und Verantwortlichkeiten bzw. Abläufe verdeutlicht. Die Aalener Friedhöfe einschließlich des Ebnater Friedhofs sind wie folgt geöffnet: April – September 7.00 – 20.00 Uhr, Oktober und März 8.00 – 18:00 Uhr, November – Februar 8.00 – 17:00 Uhr.   

Der Ortschaftsrat Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Neufassung der Friedhofsordnung zu beschließen. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

4. Bekanntgaben und Anfragen

Am 9. Juli 2014 findet die konstituierende Sitzung des neu gewählten Ebnater Ortschaftsrates statt.

Der Ortschaftsrat Ebnat hat keine Einwände gegen die Metal Maniacs Party am 06.09.2014 am Wanderparkplatz Kohlhau.

Auf die Ausschreibung der Beregnungsanlage für den Ebnater Sportplatz ist kein Angebot eingegangen. Im Oktober soll eine erneute Ausschreibung stattfinden, die Baudurchführung ist im Juni 2015 geplant.

Vom 2. – 9. August 2014 findet ein Radsport-Zeltlager in Bereich der Jurahalle Ebnat statt.

Der Bereich am Pavillion sollte dringend hinsichtlich der Sitzbänke und des durchgehenden Weges eine Verbesserung erfahren.

Ein oder mehrere Füchse treiben in Ebnat ihr Unwesen. Der Jagdpächter ist informiert und eine Abschussgenehmigung erteilt.

Auf Schlaglöcher im Schäfweg wurde hingewiesen.

Die Stadt erstellt derzeit eine Planung für die Erweiterung der Überdachung der Leichenhalle in Richtung Windfang.

Das offenstehende Tor am Friedhof Ebnat sollte repariert werden.

Die Berechnung der noch fälligen Erschließungskosten für das Baugebiet Beckenwiesen wurde angemahnt.

 

© Stadt Aalen, 06.10.2014