Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 30. November 2011

$(text:b:1. Bürgerfragestunde)$ Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurde auf den maroden Zustand der Häfnerstraße hingewiesen sowie der in diesem Jahr sehr unschöne Weihnachtsbaum kritisiert. Anwohner des Sportplatzes beschwerten sich insbesondere über den Lärm, der durch die Nutzung des Sportgeländes sowie des Vereinsheim des Sportvereins vor allem an den Wochenenden und in den Nachtstunden verursacht wird. Kritikpunkt war auch der vom Fanclub Bayern-Süd verursachte Lärm und Grundstücksbeeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Heimkehr von Fußballspielen entstehen. Geplant ist ein gemeinsames Gespräch mit den Betroffenen und der Ortschaftsverwaltung, um Abhilfe zu schaffen. Angeregt wurde die Anordnung eines einseitigen Halteverbotes im Schäfweg. $(text:b:2. Bebauungsplan "Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße" in den Planbereichen 34-01, 34-02, 34-03 und 35-01, Plan Nr. 34-01/2 in Aalen-Ebnat und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-01/2 sowie 42. FNP-Änderung im Bereich "Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße" in Aalen-Ebnat$1(list:ul:Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB~2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB bzw. § 4 (2) BauGB)1$)$ Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“, Plan-Nr. 34-01 soll geändert werden. Der Flächennutzungsplan soll dabei parallel an den Bebauungsplan angepasst werden. Im Zusammenhang mit der angestrebten Bebauungsplanänderung sollen Festsetzungen aktualisiert, standardisiert und an neuere Entwicklungen zum Beispiel auch im Bereich Energieeinsparverordnung angepasst werden. Die Grünordnung muss entsprechend angepasst werden. Neben kleineren Korrekturen im Bereich der bisherigen Grünflächen in Gebietsmitte und östlich des Krautgartenwegs sollen die bisherigen Grünflächen südlich des Gebietseingangs und nordöstlich des Jugendzentrums künftig als Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Der bisher vorgesehene Anschluss des Plangebiets an die geplante Nordumfahrung muss aus topographischen Gründen entfallen; die dadurch freiwerdenden Grundstücke sollen zeitnah einer Bebauung zur Verfügung gestellt werden. Eine konkrete Investorenanfrage liegt vor. Während der ersten öffentlichen Auslegung sind einige Anregungen zum Bebauungsplan eingegangen, die zu Planänderungen des Bebauungsplans geführt haben. Diese Planänderungen machen eine zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Die Änderungen betreffen kleinere Korrekturen im Bereich der Bauflächen an der L1084 bzw. am Gebietseingang (Gebäudehöhe und der Art der Nutzung, Baugrenzen/Abstand zur L1084). Wie bereits in der SV 6111/019 beschrieben und im Gemeinsamen Ausschuss beschlossen ist der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (FNP) im Bereich „Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“ im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“ (42. Änderung gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 25.06.2010/Anlage) wurde in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 25.07.2011 schon gebilligt. Für das Plangebiet ist das bestehende Planungsrecht entsprechend aktueller Entwicklungen weiter zu entwickeln. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige überwiegend gewerbliche Baumaßnahmen zu schaffen und um eine nachhaltige Entwicklung im Umfeld zu ermöglichen. Das Verfahren dient der Wirtschaftsförderung und Stärkung der örtlichen Wirtschaftsstruktur. Mit dem 2. Auslegungsbeschluss soll das Bebauungsplanverfahren „Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“ zu einem Abschluss gebracht werden, damit Rechts- und Planungssicherheit für Bauvorhaben besteht. Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 21.07.2011 gefasst. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte in der Zeit vom 11.08.2011 bis 15.09.2011. Aufgrund eingegangener Anregungen ist eine erneute, verkürzte Auslegung nötig. Die Planänderungen, die durch die 1. Auslegung erfolgt sind, betreffen die Anpassung der Gebäudehöhen nördlich und östlich der Kreidestraße auf eine einheitliche Höhe von 12 Metern. Zusätzlich erfolgen im Bereich der gewerblichen Grundstücke am Gebietseingang an der Jurastraße infolge verkehrsrechtlicher Vorgaben Anpassungen der Baugrenzen und ein Zufahrtsverbot von der Landstraße her im Bereich des Verknüpfungsbereichs. Das Planungsgebiet liegt nördlich der Jurastraße und reicht bis zur geplanten Trasse der Nordumgehung. Die Plangebietsgröße beträgt ungefähr 30 ha. Im Baugebiet soll ein hochwertig gestaltetes und durchgrüntes Gewerbe- und Mischgebiet entstehen, das sich unter Berücksichtigung des dörflich ländlichen Charakters von Ebnat behutsam in die topographischen Gegebenheiten und seine besondere Lage am nördlichen Ortsrand einfügt. Das Gewerbegebiet nördlich der Jurastraße stellt aufgrund seiner Lage einen hochwertigen, attraktiven Standort für gewerbliche Nutzungen dar. Besonderer Wert wird auch deshalb – wie in der ursprünglichen Planung – auf die Ausgestaltung eines Grünzuges mit Geh- und Radweg / landwirtschaftlicher Feldweg / Ortsverbindungsstraße im Westen des Gebietes gelegt, der auf der Trasse der ehemaligen Härtsfeldbahn in Nord-Süd-Richtung verläuft und eine wichtige Grünverbindung der nördlichen Ortsteilbereiche mit der umgebenden Landschaft sowie der Ortsmitte darstellt (Krautgartenweg). Dieser Grünzug zeichnet sich durch eine multifunktionale Aufenthaltsqualität aus und dient der Naherholung im benachbarten Wohngebiet ebenso wie den Beschäftigten im Gewerbegebiet. Durch das geschaffene Versickerungsbecken in der Grünfläche östlich des Krautgartenwegs wurde die Bebauung des Planbereichs nördlich der Jurastraße erst ermöglicht. Bis auf die bestehende Bebauung im Südwesten (an der Nordstraße) ist das Planungsgebiet im ersten Bauabschnitt seit der Jahrtausendwende nach und nach bebaut worden. Im ersten Bauabschnitt sind nur noch wenige Flächen unbebaut. Der zweite Bauabschnitt ist bisher noch nicht erschlossen und wird aktuell noch landwirtschaftlich genutzt. Die Bestandsbebauung südlich der Jurastraße umfasst gemischtgenutzte Wohngebäude und v.a. im östlichen Bereich gewerbliche Bauten. Der Bebauungsplan Plan-Nr. 34-01 muss geändert werden, um den neuen betrieblichen Anforderungen und sonstigen geänderten Rahmenbedingungen zu entsprechen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes kommen Gewerbeflächen hinzu, es entfallen teilweise private und öffentliche Grünflächen. Der Flächennutzungsplan muss deshalb an den Bebauungsplan angepasst werden. Mit der Änderung des Bebauungsplans ist auch ein Umweltbericht nötig. Im Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und Maßnahmen zur Kompensation festgelegt. Als Ausgleich für die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe im Bebauungsplangebiet dienen vier Ausgleichsmaßnahmen. Das Gewerbegebiet wird über ein einfaches, flächensparendes Ringstraßensystem erschlossen, mit einem Anschlusspunkt im Südosten an der Jurastraße (L 1084). Die grundsätzliche Erschließungsstruktur wird beibehalten. Im GE werden keine Dachformen und eine große Bandbreite von Dachneigungen festgesetzt. Im südlichen Bereich (des ersten Bauabschnitts) sind Dachneigungen von 0 bis 30 Grad möglich. Im Bereich des zweiten Bauabschnitts am Übergang zur freien Landschaft sind Dachneigungen von 0 bis 15 Grad zulässig. Zur Reduzierung des anfallenden Oberflächenwassers sowie aus ökologischen und gestalterischen Gründen sind Flachdächer und bis zu 15 Grad geneigte Dächer mindestens extensiv zu begrünen. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat hatte sich in einer Vorbesprechung intensiv mit dem Bebauungsplan befasst; folgende Änderungswünsche sind vorhanden: Bei der Anbringung von Werbetafeln soll der Abstand entsprechend der ursprünglichen Planung weiterhin 20 Meter betragen, ein „Schilderwald“ soll nicht entstehen. Gefordert wurde eine zeitnahe Verwirklichung des geplanten Kinderspielplatzes. Die seitens des Ortschaftsrates gewünschte Behelfsausfahrt für Notfalleinsätze ist in der Planung berücksichtigt (Schotterweg von der Mitte des Gewerbegebiets in Richtung Krautgartenweg), ebenso eine Haltebucht mit Informationstafel für den Durchgangsverkehr im Bereich der Kreuzung von der A 7 her kommend. Die Verlegung des Schwertransportverkehrs von der Ebnater Hauptstraße auf die Thurn- und Taxis-Straße, die Versetzung des Ortsschilds weiter in Richtung Norden bzw. eine Geschwindigkeitsreduzierung vor der nördlichen Ortseinfahrt auf 50 kmh sowie die Verkleinerung der Grüninsel an der Jurastraße waren ebenfalls Anliegen des Gremiums. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat u.a. einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat stellt nach Abwägung eine der Sitzungsvorlage beigefügte Liste betreffend den genannten Bebauungsplan und die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie der 42. FNP-Änderung als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften werden gebilligt. $(text:b:3. Bebauungsplan "Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes in Aalen-Ebnat" in den Planbereichen 30-02 und 35-01, PLan Nr. 30-02 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 30-02$1(list:ul:Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB~2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB bzw. § 4 (2) BauGB)1$)$ Das Plangebiet „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ liegt südlich des ehemaligen Bahnhofes und nördlich der Graf-Hartmann-Straße in Aalen-Ebnat. Die Planfläche (23.835 m²) befindet sich unmittelbar östlich des Dorfzentrums. Es handelt sich um eine innerörtliche Entwicklungsfläche. In 2009 konnte das Flurstück Nr. 130/2 durch die Stadt erworben werden. Dieses Schlüsselgrundstück ermöglicht es nun, dass das o.g. Plangebiet nicht nur von Norden, sondern auch von Süden her erschlossen werden kann. Aufgrund der Größe des Plangebiets und der Tatsache, dass ein Teil einer Bestandsbebauung überplant worden ist, sind während der ersten öffentlichen Auslegung eine Vielzahl von Anregungen eingegangen. Die Anregungen führten teilweise zu Änderungen des Bebauungsplanes und machen eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich. Mit diesem Bebauungsplan-Verfahren sollen die rechtlichen Grundlagen für die Überbauung einer innerörtlichen Baulücke geschaffen werden. Mit dem 2. Auslegungsbeschluss soll das Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ zu einem Abschluss gebracht werden, damit mit dieser Nachverdichtung Rechts- und Planungssicherheit für Bauvorhaben besteht. Der Aufstellungs- und 1. Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ wurde am 16.12.2010 gefasst. Die Planänderungen, die durch die 1. Auslegung erfolgt sind, betreffen Korrekturen bei den Baugrenzen, die Lage der Planstraße A mit den analog dazu geänderten überbaubaren Grundstücksbereichen, die Breite des Fußweges östlich der Münzstraße, zusätzliche Grünflächen sowie vergrößerte überbaubare Grundstücksbereiche östlich der Münzstraße. Zusätzlich wurden einige Bäume, die in der Lage nicht an wichtigen Straßeneinmündungen platziert sind, mit einer größeren Variabilität in der konkreten Lage bezeichnet (unverbindlicher Standort), außerdem wurden teilweise Dachneigungen und Dachformen geändert. Es dient einer geordneten innerörtlichen Entwicklung und einer Revitalisierung des Ortskerns als Wohnlage. Zugleich wird mit dieser Maßnahme u. a. durch Vermeidung einer Vergrößerung von Neubaugebieten Richtung Außenbereich auf ökologische Belange sehr viel Rücksicht genommen. Nutzungskonflikte mit Landwirten wegen knapper werdenden landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich können vermieden werden. Die Bebauungsplanvorschriften lehnen sich an die realisierten baulichen Tatsachen der vorhandenen Umgebung an und fördern so eine städtebauliche Einfügung des neuen Wohngebietes in den Bebauungskontext. Die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind bewusst großzügig gefasst, um auch die Akzeptanz der Nachverdichtung in der Bevölkerung zu stärken. Gleichzeitig ist aber auch ein Mindestmaß der Einfügung in umgebende Baustrukturen im Sinne der Rücksichtnahme und der Stärkung der innerörtlichen Besonderheiten notwendig. Für die zukünftige Bebauung sollen als Dachformen Satteldächer und Flachdächer möglich sein. Es ist eine offene Bauweise zulässig. Des Weiteren wird eine zweigeschossige Bebauung mit einer Höhenbegrenzung angestrebt. Durch die großzügigen überbaubaren Grundstücksbereiche ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, auch im Hinblick auf die Nutzung von Solarenergie, ohne dass dabei eine städtebauliche Beliebigkeit erzeugt wird. Insgesamt können im Gebiet ca. 14 neue Baugrundstück entstehen. Die Haupterschließungsstraße des Gebietes ist sparsam ausgebildet und erfolgt über eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Wohnstraße, die in das innerörtliche Straßennetz eingebunden ist. Die Erreichbarkeit vorhandener Infrastruktureinrichtungen im Umfeld wird in der Planung durch ein ergänzendes Wegesystem berücksichtigt. Durch das Konzept wird eine vielfältige bauliche Nutzung in einer qualitätsvollen Umgebung ermöglicht. Ein durchgrüntes, innerörtliches Wohnquartier fügt sich in den baulichen Bestand und die vorhandenen Grün- und Freiflächen ein. Somit kann künftig für Bauinteressenten eine interessante Nutzungsalternative und für die Gesellschaft eine langfristig kostengünstige Siedlungsentwicklung ermöglicht werden. Die Planung für das „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ ist eine klassische Maßnahme der Innenentwicklung und wird langfristig zu einer Reduzierung innerörtlicher Baulücken führen. Im Gebiet selbst ist ein Mischsystem für die Entwässerung vorhanden. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat u.a. einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung eine der Sitzungsvorlage beigefügte Liste betreffend den genannten Bebauungsplan und die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften werden gebilligt. Folgende Ergänzung wurde beschlossen, um die seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagene Einschränkung der Dachformen auf lediglich Sattel- und Flachdächer nicht zur Umsetzung kommen zu lassen: Die Dachformen der ersten Auslegung sind wiederherzustellen, zusätzlich sind Zeltdächer mit einer Traufhöhe von 6,75 Metern und einer Dachneigung von 18 – 25 Grad zuzulassen. Dadurch sollen die Bauherren in dem neuen Baugebiet ihre Wünsche hinsichtlich der Dachformen so weit wie möglich realisieren können. Der Beschlussantrag, die maximale Gebäudelänge bei offener Bauweise von 30 Metern auf 25 Meter zu reduzieren, wurde bei 2 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt. Die maximale Gebäudelänge bei offener Bauweise verbleibt bei 30 Metern. $(text:b:4. Bekanntgaben und Anfragen)$ Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat fasste einstimmig den Beschluss, dass die Stadtverwaltung zeitnah die Entwicklung der Bevölkerung Aalen-Ebnats darstellt, verbunden mit Prognosen und der parallelen In-Bezug-Setzung mit der Bezugsgröße der Baulandentwicklung.
© Stadt Aalen, 07.12.2011