1. Vergabe der Bauarbeiten für den Einbau einer Beregnungsanlage auf dem neuen Sportplatz Schäfweg in Ebnat
In der Sitzung des ATUS am 13.03.2014 wurde der Baubeschluss zum Einbau einer automatischen Beregnungsanlage in das städtische Rasenspielfeld am Schäfweg beschlossen. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich Steuerung, Druckerhöhungsanlage und Vorlaufbehälter, wie ursprünglich geplant, in den Räumen des Vereinsheims des SV Ebnat unterzubringen. Entgegen der ursprünglichen Planung, den vorhandenen Wasseranschluss auf dem Sportplatz vom Schäfweg kommend zu nutzen, muss nun an den vorhandenen Wasseranschluss auf dem Festplatz angeschlossen werden. Von hier muss ein neuer Wasser- und auch Stromanschluss in den Geräteschuppen des SV Ebnat auf der Nordseite des Spielfelds verlegt werden. Hier werden auch die Steuerung, die Druckerhöhungsanlage und der Vorlaufbehälter installiert. Hierdurch werden Mehrkosten von ca. 9.000,00 € verursacht. Durch die Vorgabe der Stadtwerke Aalen, eine rohrlose Systemtrennung auszuführen, werden zusätzlich Mehrkosten in Höhe von rund 5.000,00 € verursacht.
Die Bauarbeiten wurden am 1. Oktober 2014 öffentlich ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 14. Oktober 2014. Bei der Prüfung der Angebote musste ein Angebot ausgeschlossen werden.
Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bauarbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Garten-Moser, Essingen, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 55.112,95 € vergeben.
2. Haushaltsplanberatungen in den Ortschaften
hier: Stadtbezirk Aalen-Ebnat
Folgende Positionen beinhaltet der Verwaltungsvorschlag, der dem Ortschaftsrat zur Beratung vorgelegt wurde:
3. Priorisierungsliste für die Ortsstraßensanierungen
Die Stadt beabsichtigt, jedes Jahr bei ausreichendem Mittelbudget ein bis zwei Straßen in Ebnat zu sanieren, wobei zunächst nicht beitragspflichtige Straßen zur Realisierung kommen sollen. In einer ersten Liste wurden 19 Straßen von der Stadt als grundsätzlich sanierungsbedürftig aufgelistet. Die Liste der zu sanierenden Straßen ist nicht abschließend. 2015 ist die Sanierung der Münzstraße vom Dorfplatz bis zur Theodor-Heuss-Straße vorgesehen. Unter anderem wurden auch folgende Straßen genannt: Alter Rathausplatz, Bühlstraße, Kreuzstraße, Teilstück der Nordstraße, Theodor-Heuss-Straße, Kreuzungsbereich Ebnater Hauptstraße / Thurn- und Taxis-Straße / Elchinger Straße / Niesitzer Straße und Kreuzungsbereich Jurastraße / Thurn- und Taxis-Straße.
Die rechtzeitige Darstellung der Straßensanierungsliste soll dazu dienen, die Anlieger planbar auf gegebenenfalls anfallende Erschließungsbeiträge hinzuweisen.
4. Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen
Es kommt immer wieder vor, dass für Straßen, Flurstücke und sonstige Flächen anhand der vorliegenden Unterlagen und Informationen eine Widmung gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg nicht nachweisbar ist. So zuletzt beispielsweise eine Anfrage des Bau- und Liegenschaftsamtes über die rechtliche Zuordnung der „Alten Schmiede“ in Wasseralfingen. Diese Straße ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Straßenbaulastträger ist die Stadt Aalen. Ein formeller Widmungsakt konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Widmungen sind auch erforderlich, um beispielsweise die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der Geh- und Fußwege auf die Straßenanlieger zu übertragen. Sind diese nicht gewidmet, kann aus Rechtsgründen diese Reinigungs-, Räum- und Streupflicht nicht übertragen werden.
Die Widmung hat die Überlassung der Straße zur bestimmungsgemäßen Benutzung Kraft öffentlichen Rechts zum Inhalt, mit der Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Sache. Um zukünftig eine größtmögliche Rechtssicherheit gewährleisten zu können, soll eine sogenannte „Gesamtwidmung“ beschlossen werden, damit alle öffentlichen Wege und Straßen gewidmet sind. Für die Teilorte als auch für das Stadtgebiet wurden deshalb entsprechende Pläne erarbeitet, in welchen die zukünftigen Widmungen farblich dargestellt sind. Diese Pläne wurden verwaltungsintern auch unter Beteiligung der Ortschaftsverwaltungen sorgfältig geprüft und entsprechend abgestimmt. Es ist beabsichtigt, diesen Gesamtwidmungsakt in regelmäßigen Abständen bei Bedarf zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. Etwaige Hinweise bzw. Änderungen und Ergänzungen können daher unabhängig von dieser „Gesamtwidmung“ jederzeit vorgenommen werden.
Dem Auschuss für Umwelt und Stadtentwicklung des Gemeinderats wurde vom Ortschaftsrat Aalen-Ebnat einstimmig folgender Beschluss empfohlen:
1. Die in den Plänen farblich dargestellten Straßen und Wege werden gemäß § 5 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992, zuletzt geändert durch 7. Anpassungsverordnung vom 25.04.2007 entsprechend gewidmet. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
5. Bekanntgaben und Anfragen