Ehefähigkeitszeugnis
Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (zum Beispiel in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.
Gebühr:
a) wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 65,00 Euro
b) wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit 110,00 Euro
außer es liegt eine zwischenstaatliche Vereinbarung über Gebührenbefreiung vor.
Unsere Anschrift
Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung:
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr