Fundsachen - Fundbüro
Etwas gefunden?
Fundgegenstände sind beim Fundbüro – Bürgeramt Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen (Tel. 07361/52-1097) oder bei einer der Außenstellen in den Stadtteilen abzugeben.
Fundtiere sind im Tierheim „Dreherhof“, Dreherhof 2, 73434 Aalen, Tel. 07366/5886, abzugeben.
Für abgegebene Fundgegenstände ab einem Schätzwert von 10,00 € erhalten Sie eine Fundanzeige. Folgende Angaben werden benötigt: Angaben zum Finder, Fundort und -zeit. Die Fundsache wird auf der Fundanzeige genaue beschrieben. Bei Fundfahrrädern und Handy’s werden die Angaben zum Abgleich an die Polizei weitergeleitet.
Fundgegenstände unter einem Schätzwert von 10,00 € werden separat aufgenommen.
Etwas verloren?
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich beim Fundbüro - Bürgeramt Aalen oder in einer der Außenstellen in den Stadtteilen erkundigen, ob der Gegenstand abgegeben wurde.
Liste der Fundgegenstände
Auf der Seite "Bürgerservice - Serviceangebote - Fundsachen" bieten wir Ihnen wöchentlich neu hinzugekommene Fundgegenstände an.
Kann bei einer abgegebenen Fundsache ein Name oder eine Adresse ermittelt werden, erfolgt eine Benachrichtigung des/der Eigentümer/in. Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Wurde der Gegenstand in einem Bus oder in der Bahn verloren, dann sollten Sie zuerst beim zuständigen Busunternehmen oder der Bahn nachfragen:
- OVA, Omnibusverkehr Aalen, Gartenstraße 127, 73430 Aalen, Tel. 07361/57010
- Beck + Schubert, Habsburgerstraße 6, 73432 Aalen, Tel. 07367/96090
- RBS, Bahnhofstraße 22, 73430 Aalen, Tel. 07361/57140
- Deutsche Bahn, Fundservice-Hotline, Tel. 09001990599
Sollte der von Ihnen gesuchte Gegenstand (nach Ihrer genauen Beschreibung) als Fundsache ermittelt werden und Sie sich ausweisen können, erhalten Sie gegen eine Verwaltungsgebühr die Fundsache ausgehändigt.
Bei Autoschlüsseln ist ein Eigentumsnachweis notwendig (z. B. Vorlage der Fahrzeugpapiere mit Schlüssel-Nr.).
Bei Fahrrädern muss die genaue Beschreibung erfolgen und Angaben zur Rahmennummer gemacht bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden.
Bei Handy’s muss die IMEI-Nummer angegeben bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden.
Der Verlust/der Diebstahl von Ausweisdokumenten ist beim Bürgeramt oder in den Außenstellen der Stadtteile bzw. bei der Polizei anzuzeigen. Bei Ausweisen mit eingeschalteter Online-Funktion ist die Sperrhotline: 116 116 anzurufen.
Der Verlust/der Diebstahl von EC- oder Kreditkarten ist dem Kreditinstitut bzw. der Polizei mitzuteilen. Hier gilt ebenfalls die Sperrhotline: 116 116.
Aufbewahrung von Fundsachen
Aufbewahrungsfristen:
- 6 Monate ab einem Schätzwert von 10,00 €
- 8 Wochen bei einem Schätzwert unter 10,00 €
Lebensmittel und stark verschmutzte, gesundheitsgefährdende, geruchsintensive und beschädigte Gegenstände werden nicht aufbewahrt und sofort vernichtet.
Sollte sich der Eigentümer einer Fundsache nach 6 Monaten nicht gemeldet haben, kann der Finder das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn er den Anspruch auf Eigentumserwerb bei der Abgabe des Gegenstandes angemeldet hat, ansonsten geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt über. Bei eingetragenem Eigentumserwerb nach Ablauf der 6 Monate, wird der/die Finder/in benachrichtigt, dass der Fund abgeholt werden kann. Bei der Aushändigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Verwaltungsgebühr für Fundgegenstände richtet sich nach dem Schätzwert:
Schätzwert |
Schätzwert |
Verwaltungs- |
|
50,00 |
2,00 |
51,00 |
100,00 |
2,50 |
101,00 |
150,00 |
5,00 |
151,00 |
200,00 |
7,50 |
201,00 |
250,00 |
10.00 |
251,00 |
300,00 |
12,50 |
301,00 |
350,00 |
15,00 |
351,00 |
400,00 |
17,50 |
401,00 |
450,00 |
20,00 |
451,00 |
500,00 |
22,50 |
Die Höhe des Finderlohnes richtet sich ebenfalls nach dem Schätzwert der Fundsache:
Schätzwert |
Finderlohn |
bis 500,00 € |
5 % |
für den Mehrwert (den über 500,00 € hinausgehenden Betrag) |
zusätzlich 3 % |
Da es sich beim Finderlohn um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, sollten sich der Verlierer und der Finder gegenseitig abstimmen.
Verlustbescheinigung
Manche Versicherungen verlangen eine Bescheinigung der Stadtverwaltung aus der hervorgeht, dass ein verlorener Gegenstand bisher nicht aufgefunden und beim Fundamt abgegeben wurde.
Um genaue Angaben machen zu können, muss der Geschädigte selbst erscheinen und sich ausweisen können. Bei gestohlenen Fahrrädern sind erweiterte Angaben (Bauart, Hersteller, Rahmennummer etc.) erforderlich; bei Handy’s folgende Angaben: Marke, Anbieter, SIM-Nummer, IMEI-Nummer.
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Verlustbescheinigung beträgt 8,00 €.
Versteigerung
Alle nicht abgeholten und ausgesonderten Fundgegenstände werden einmal jährlich bei einer öffentlichen Versteigerung angeboten.
Der Versteigerungstermin wird in der Presse bekanntgegeben. In der Regel findet die Versteigerung im Frühjahr statt.
Für einen reibungslosen Ablauf werden im Vorfeld gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der ausgefüllten Teilnehmerkarte, Versteigerungsnummern ausgehändigt; die Nummer ermöglicht dann eine aktive Teilnahme an der Versteigerung.
Link
Unsere Anschrift
Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung:
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr