Kindererziehungszeiten, Bescheinigung
Auf Anforderung des Rentenversicherungsträgers kann die Meldebehörde die Meldezeiten der Kinder und des erziehenden Elternteils für die eventuelle Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bescheinigen.
Zur Beantragung der Bescheinigung muss das Anforderungsschreiben des gesetzlichen Rententrägers und ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
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Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat
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Termine nach Vereinbarung:
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
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Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
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