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Landesfamilienpass

Die Inhaber eines Landesfamilienpasses (Eltern und Kinder) sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen, zum Beispiel viele staatliche Schlösser und Gärten, unentgeltlich zu besuchen. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Stammpasses dort abzugeben. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Einen Landesfamilienpass erhalten:

  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben – vorzulegen ist der Kindergeldnachweis.
  • Familien mit nur einem Elternteil (Alleinerziehende), die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben – vorzulegen ist der Kindergeldnachweis.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung – vorzulegen ist der Kindergeldnachweis und der Schwerbehindertenausweis.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Dem Landesfamilienpass ist ein Gutscheinheft beigefügt. Der Landesfamilienpass kann jedes Jahr durch Vorlage der Nachweise und des Stammpasses mit dem Gutscheinheft verlängert werden.

Unsere Anschrift

Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat

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Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung:

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in