Namensänderung, öffentlich-rechtliche
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.
Unsere Anschrift
Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung:
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
Weitere Informationen