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Reisepass

Zum 01.03.2017 wurde vom Bundesministerium des Inneren die Generation 3.0 des Reisepasses in einem neuen Design eingeführt. Neben den optischen Neuerungen wie z.B. flexible Passdecke, Polycarbonat-Passkarte, Fenster mit Linsenstruktur, ändert sich unter anderem auch die Anordnung der Datenfelder, die Schriftgröße und das Unterschriftenfeld.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf begründeten Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Grundsätzlich müssen auch Kinder (egal wie alt) bei der Beantragung persönlich anwesend sein; ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Pflicht.

Beantragung:
Persönlich mit dem bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass. Wenn dieser nicht oder nicht mehr vorhanden ist, mit Personalausweis. Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass bei der Bundesdruckerei beantragt werden.

Sonstige Unterlagen

  • wenn vorhanden – bisheriges Ausweisdokument
  • Passfoto biometriegeeignet (Größe 35 x 45 mm), aus neuester Zeit
  • bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern unter Vorlage der Ausweisdokumente bzw. Kopie (aktueller Sorgerechtsnachweis) 
    – bei Antragstellung und Abholung muss 1 Elternteil anwesend sein

    Hinweis zum Sorgerechtsnachweis:
    Bei Kindern unverheirateter Mütter: Entweder Negativbescheinigung vom Jugendamt oder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit Zustimmung beider Elternteile. 
    Bei Kindern geschiedener Eltern: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. Unterschrift beider Elternteile.
     
  • Aktueller Personenstandsnachweis (Geburts- bzw. Eheschließungsurkunde) in folgenden Fällen:
    Bei erstmaliger Beantragung (wenn bisher kein Personenstandsnachweis vorlag)
    nach Adoption
    nach Verlust des Dokumentes (wenn kein weiteres aktuelles Ausweisdokument vorgelegt werden kann und noch kein Personenstandnachweis vorliegt)
    nach Änderung personenstandsrelevanter Daten
    bei Geburtsdaten mit Sonderzeichen (bzgl. der korrekten Schreibweise)
    bei im Ausland lebenden Deutschen
    - bei Datenkonflikten zwischen dem Register, Ausweisdokument und des Personenstandsnachweises.
    Hinweis: Es empfiehlt sich immer zur evtl. Klärung der Daten einen  vor  handenen Personenstandsnachweis mitzubringen bzw. vorher sich beim Bürgeramt Aalen oder einer der Außenstellen zu erkundigen.    
     
  • bei Umsiedlern nach ISO-Norm übersetzte Geburtsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein und evtl. vorhandener Nachweis über Namenserteilung
  • nach Einbürgerungen übersetzte und anerkannte Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Eheschließungsurkunde, Namensänderung…), bisheriges ausländisches Dokument (auch in Kopie, wenn dieses bereits abgegeben wurde) und Einbürgerungsurkunde
    Hinweis: Da bei der Dokumentenbeantragung nach Einbürgerung Verschiedenes anhand der vorzulegenden Unterlagen zu klären, prüfen und erfassen ist, muss hierfür ein Termin vereinbart werden. (www.aalen.de/Terminbuchung)

Auf der Webseite der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de) finden Sie die Fotomustertafel (http://www.bundesdruckerei.de/de/1345-service) mit allen Hinweisen, welche Qualität ein biometriegeeignetes Passbild für die Verwendung in Ausweisdokumenten besitzen muss, sowie viele weitere Informationen wie z. B. über die Sicherheitsmerkmale von Ausweispapieren.

Bearbeitungszeit:
ca. 6 - 8 Wochen (eine erhöhte Nachfrage kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit führen)

Gültigkeitsdauer:
10 Jahre, bei Personen ab 24 Jahren
6 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren

Gebühr:
70,00 Euro, bei Personen ab 24 Jahren
37,50 Euro, bei Personen unter 24 Jahren

Gebühr 48-Seiten-Pass für Vielreisende:
92,00 Euro, bei Personen ab 24 Jahren
59,50 Euro, bei Personen unter 24 Jahren

Verlängerungen:
sind nicht möglich!

Änderungen:
Nur beim Wohnort möglich (z. B. bei Zuzug nach Aalen)! Bei Namensänderung (z. B. durch Heirat) oder sonstigen Änderungen muss ein neuer Reisepass beantragt werden!

Ungültigkeit vor Ablauf: 
Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass u. a. ungültig,  wenn:

  • der Reisepass eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers    oder der Inhaberin nicht zulässt oder
  • der Reisepass verändert worden ist oder
  • Eintragungen nach dem Passgesetz fehlen oder unzutreffend sind (Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder die Größe).

Hinweis:
Sollten Sie innerhalb der Bearbeitungszeit dringend einen Reisepass brauchen, müssten Sie sich einen Expresspass oder zusätzlich zum Reisepass einen vorläufigen Pass ausstellen lassen.

Expresspass:

  • Ausstellung in der Regel vier Werktagen durch die Bundesdruckerei (bei Beantragung vor 10 Uhr)
  • Gültigkeitsdauer: 10 Jahre (Personen ab 24 Jahren) bzw. 6 Jahre (Personen unter 24 Jahren)
  • Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 35 x 45 mm, biometriegeeignet)
  • Gebühr:
    69,50 Euro (unter 24 Jahren),
    102,00 Euro (ab 24 Jahren),
    91,50 Euro (Express-48-Seiten-Pass unter 24 Jahren),
    124,00 Euro (Express-48-Seiten-Pass ab 24 Jahren)

Vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Reisepasses bzw. Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen. Wegen des nicht vorhandenen Chips ist dieser nicht in allen Ländern gültig. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Auswärtigen Amt.

  • Sofortige Ausstellung und Aushändigung
  • Gültigkeitsdauer: höchstens 1 Jahr
  • Lichtbild aus neuester Zeit (Größe 35 x 45 mm, biometriegeeignet)
  • Gebühr: 26,00 Euro

Verlust des Reisepasses:
Eine Verlustanzeige (https://www.aalen.de/verlustanzeige-und-wiederauffinden-anzeige-von-ausweisdokumenten.157819.htm) muss erstellt werden!
Gebühr: 10,00 Euro
Bei Diebstahl – Anzeige bei der Polizei (muss bei Neubeantragung vorgelegt werden)!

Statusabfrage:
Wenn Sie bereits einen Reisepass beantragt haben, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus online abrufen. Sie benötigen hierzu die Nummer des Dokuments, die Sie mit der Antragsbestätigung von der Stadtverwaltung erhalten haben.

Hier geht´s zur Statusabfrage Ihres Reisepass- oder Personalausweisantrags. Die Verbindung ist gesichert, es öffnet sich ein neues Fenster. Wenn Sie Fragen zur Statusabfrage haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt im Aalener Rathaus oder an die Geschäftsstelle, bei der Sie Ihr Ausweisdokument beantragt haben.
 

Unsere Anschrift

Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat

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Termine nach Vereinbarung:

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr