Ummeldung (Umzug innerhalb von Aalen)
Meldepflicht:
Wenn Sie innerhalb von Aalen umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift bei uns innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug der Wohnung melden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle umzumeldenden Personen.
Hinweis: Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert! - Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG über alle umzumeldenden Personen.
Unsere Anschrift
Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung:
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mundschutzes empfohlen
Weitere Informationen