Suche schließen

Ummeldung (Umzug innerhalb von Aalen)

Für alle melderechtlichen Vorgänge sind neben dem Bürgeramt auch die ortansässigen Außenstellen in Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen zuständig.
 

Meldepflicht:
Wenn Sie innerhalb von Aalen umziehen, müssen Sie Ihre neue Anschrift bei uns innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Bezug der Wohnung melden.
 

Mitzubringende Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. 
    Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z. B. bei Kleinkindern), muss die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden.
    Bei Drittstaatlern muss zusätzlich der eAT (ggf. mit Zusatzblatt) bzw. der Reiseausweis für Ausländer vorgelegt werden.
    Hinweis: Beim Personalausweis, eAT und Reiseausweis wird die Anschrift geändert. Beim deutschen Reisepass wird der neue Wohnort eingetragen.
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG über alle anzumeldenden Personen. Der Vordruck zur Wohnungsgeberbestätigung steht als Download zur Verfügung.

Unsere Anschrift

Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat

Lage im GIS-Geodatenportal anzeigen

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung:

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr