Wohnsitzerklärungen
Wohnsitzerklärungen werden immer am (neuen) Hauptwohnsitz gemeldet. Wenn Sie z.B. hier in Aalen Ihren Nebenwohnsitz haben und dieser zum Hauptwohnsitz erklärt werden soll oder der bisherige auswärtige Hauptwohnsitz aufgegeben wird, müssen Sie zur Wohnsitzerklärung persönlich beim Bürgeramt Aalen oder einer Außenstelle vorsprechen. Nach der Erklärung und Eintragung im Melderegister werden die Ausweisdokumente entsprechend geändert.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweisdokumente
Unsere Anschrift
Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung:
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
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