Suche schließen

Wohnsitzerklärungen

Wohnsitzerklärungen werden immer am (neuen) Hauptwohnsitz gemeldet. Wenn Sie z.B. hier in Aalen Ihren Nebenwohnsitz haben und dieser zum Hauptwohnsitz erklärt werden soll oder der bisherige auswärtige Hauptwohnsitz aufgegeben wird, müssen Sie zur Wohnsitzerklärung persönlich beim Bürgeramt Aalen oder einer Außenstelle vorsprechen. Nach der Erklärung und Eintragung im Melderegister werden die Ausweisdokumente entsprechend geändert.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausweisdokumente

Unsere Anschrift

Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat

Lage im GIS-Geodatenportal anzeigen

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung:

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in